Evangelisch Lutherische Landeskirche Hannovers, Der Kirchensenat, 5. Mai 2015,und Konvent des Klosters Loccum befürworten "soziale Rehabilition" der Opfer der Hexenprozesse im Kloster Loccum
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Auskunft
Frau Knoke
Datum 5. Mai
2015
Aktenzeichen IK1a / 13
Rehabilitation der Opfer der Loccumer Hexenprozesse
Sehr geehrter Herr Hohnsbein,
Sie
haben sich im Juli letzten Jahres an die Landessynode der Evangelisch-
lutherischen
Landeskirche Hannovers gewandt mit Anregungen und Nach-
fragen
zu einer möglichen Rehabilitation der Opfer der Loccumer Hexen-
prozesse.
Die
Landessynode hat dieses Schreiben bei ihrer nächsten regulären Tagung
Ende
November 2014 als Eingabe angenommen und sie an den Kirchensenat
der
Landeskirche zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Der Kirchensenat
hat
sich vom Prior des Klosters Loccum berichten lassen, wie der Konvent wei-
ter
mit dieser Frage umgehen wird.
Nach
den Informationen, die dem Senat gegeben wurden, plant der Konvent des
Klosters
Loccum folgende Schritte:
-
Auf dem Klostergelände sollen an einem noch zu bestimmenden Ort
Gedenktafeln angebracht werden, auf der alle bekannten Namen der
Opfer der Loccumer Hexenprozesse genannt werden.
-
Der Weg zum vermuteten Verbrennungsplatz soll nach dem letzten
Opfer als „Gesche-Köllars-Weg“ benannt und durch entsprechende
Hinweisschilder öffentlich kenntlich gemacht werden.
-
Sofern sich bestätigen lässt, dass der vermutete Verbrennungsplatz
auch der tatsächliche Ort der Hinrichtungen war, soll auch dieser
Ort durch Hinweisschilder öffentlich kenntlich gemacht werden.
-
An allen Erinnerungsorten soll auf die Dokumentation der Loccumer
Hexenprozesse hingewiesen werden, die im Kloster und in der Aka-
demie erhältlich sind.
(Seite 2)
-
Die Gestaltung der Hinweisschilder und die Platzierung der Erinnerung-
punkte soll im Dialog mit dem Arbeitskreis Rehburg-Loccum zu den
Hexenprozessen
abgestimmt werden.
-
In einem noch nicht terminierten Gottesdienst oder einer Gedenkandacht
sollen diese Erinnerungspunkte der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Der Kirchensenat stimmt mit dem Konvent des Klosters
Loccum darin
überein, dass eine Rehabilitation im juristischen
Sinne nicht möglich ist.
Die geplanten Schritte des Konvents des Klosters
Loccum werden aber den
Charakter einer „sozialen Rehabilitation“ haben.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung:
Unterschrift
(Dr.
Springer)
Dies
ist die wörtliche Abschrift des Schreibens des Kirchensenats vom 5.Mai 2015.
Die
in Vertretung Unterschreibende, Frau Dr. Springer, ist die Präsidentin des
Landeskirchenamtes und hat im 13köpfigen Kirchensenat, in dem "alle
kirchenleitenden Organe zusammenwirken", den 2. Rang hinter dem
Landesbischof;
sie
spricht also nicht nur für den Konvent des Klosters Loccum, wie man aus der
epd-Meldung herauslesen kann und was die TAZ in ihrer arg gekürzten epd-Meldung
auch am 17.6.2015. sagt ("Kirche will aufarbeiten.An Hexenprozesse
erinnern"), sondern Frau Dr. Springer bekennt sich für die Landeskirche
zur "Sozialen Rehabilitation".
Anmerkungen
zum Text:
Die
3 Grammatikfehler stehen in der Originalfassung:
1.
im ersten "Schritt" muss es statt "der" richtig
"denen" heißen,
2.
im vierten "Schritt" statt "sind" richtig "ist "
heißen, sonst lernt der genaue Leser, dass "Hexenprozesse...(die) im
Kloster und in der Akademie erhältlich sind" ( auch schön, diese Art
Freud´scher Fehlleistung) und
3.im
fünften Schritt statt "soll" richtig "sollen".