Erinnern statt Vergessen - Opfer der Hexenverfolger

1. Erinnern statt Vergessen (einleitende Bemerkungen)

2. Opfer von Hexenprozessen

3. Hexenjäger, Hexenverfolger, Hexenrichter, Hexenprediger

4. Orte mit Hexenprozessen: Namen, Denkmäler, Gedenktafeln

5. Widerstand in der Zeit der Hexenverfolgungen - Franken

6. Orte mit Hexendenkmälern in Deutschland und Europa

 

 

3. Hexenjäger, Hexenverfolger, Hexenrichter, Hexenprediger  

Fragenkataloge bei Verhören in Hexenprozessen durch die Richter.
Ein sehr detaillierter Fragekatalog findet sich z.B. bei Wolfgang Behringer (Hrsg.): ''Hexen und Hexenprozesse in Deutschland'', 7. Auflage, München 2010, S. 280-285

https://m.facebook.com/KelheimD/posts/325466137639016 

http://www.hexenprozesse.at/fragenkatalog-dateien/fragenkatalog.pdf

Vincentius von Berg

Johann Gottfried I. von Aschhausen

Johann Adam von Bicken

Franz Buirmann

Johannes Calvin

Hermann Cothmann

Johann Georg II. Fuchs von Dornheim

Julius Echter von Mespelbrunn

Philipp Adolf von Ehrenberg

Dietrich Flade

Dietrich von Fürstenberg

Ferdinand von Bayern

Peter von Greyerz

Daniel Hauff

Innozenz VIII. (Papst)

Heinrich Institoris / Heinrich Kramer

Johann Schweikhard von Kronberg

Martin Luther

Johannes Moeden, 1592-1663. Rheinland-Pfälzische Personendatenbank

Balthasar Nuss

Sebastian Röttinger

Georg Scherer

Heinrich von Schultheiß

Johannes Trithemius

Eine biblische Grundlage für die Ketzerverfolgung und auch Hexenverfolgung:
Jesus: Ich bin der Weinstock, ihr seid die Reben. Wer in mir bleibt und in wem ich bleibe, der bringt reiche Frucht; denn getrennt von mir könnt ihr nichts vollbringen. Wer nicht in mir bleibt, wird wie die Rebe weggeworfen, und er verdorrt. Man sammelt die Reben, wirft sie ins Feuer und sie verbrennen. (Joh. 15,5-16)
Dieses Gleichnis wurde im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit durchaus wörtlich genommen.

 

Vincentius von Berg

Vincentius von Berg: "Von der Begleitung deren Malefitz-Persohnen biß zur Richtstatt"
Seelsorgerliche Begleitung von Hexen auf dem Weg zur Hinrichtung

 
Enchiridium Quadripartitum P. Vincentii von Berg Franciscani Conventualis.
Pars Prima
Exhibet Varias, Selectas, Exquisitissimasque Benedictiones rerum omnigenarum Approbatas; & quibus Viri Sancti usi dicuntur.
Pars Secunda
Tractat de Regulis Artis Exorcisticae cum suis Exorcismis, ac Remediis adversus quaevis maleficia, & id genus, afflictiones tam hominum, quam animalium.
Pars Tertia
Agit De Archi-Confraternitate S. P. N. Francisci, Chordigeris, Tertiariis, Novena S. Antonii, ejus Confraternitate, nec non Ordini nostro Affiliatis.
Pars Quarta
Praescribit modum Aegros, Agonizantesque adjuvandi; agendi cum obstinatis, Haereticis convertendis, Sagis Examinandis, incarceratis invisendis, Reisque Educendis. Accedit horum Anacephalaeosis in germanismo. In hanc commodissimam formam redactum, iconibus illustratum Indiceque Alphabetico instructum.
Cum permissu Superiorum
Coloniae, typis Joannis Conradi Gussen, sub Semilunio prope PP. Praedicatores, 1743
Köln 1741
 
Ritual und Prozedur beim Vollzug von Todesstrafen
Der deutschsprachige 4. Teil des Werks befaßt sich mit "der Begleitung deren Malefitz-Persohnen biß zur Richtstatt".
Die drei anderen Teile sind in Latein gehalten und befassen sich mit
I. verschiedenen theologische Arbeiten
II. dem Exorzismus
III. Ordensregeln der Franziskaner

 

 

Johann Gottfried I. von Aschhausen  

Johann Gottfried von Aschhausen (* 12. August 1575 in Lauda / heutiges Baden; † 29. Dezember 1622 auf dem Fürstentag zu Regensburg) war Fürstbischof und regierte Würzburg und Bamberg in Personalunion.

Unter seiner Regierung nahmen die Hexenverfolgungen große Ausmaße an.

1612/1613 und 1617/1618 starben im Hochstift Bamberg 300 Personen in den Flammen der Scheiterhaufen. Allein 1617 wurden 102 Menschen im Hochstift als Hexen hingerichtet.

Die Hexenverfolgungen wurden unter seinem Nachfolger Johann Georg II. Fuchs von Dornheim noch gesteigert.

Literatur

Erwin Gatz (Hrsg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches, Bd. 3, 1448-1648, Berlin 1996

Günter Dippold, Aspekte der "Hexen"- Verfolgung im Hochstift Bamberg, in: BHVB 135, (1999), 291-305

Birke Grießhammer, (Hrsg.), Drutenjagd in Franken 16.-18.Jahrhundert, 4. Auflage Nürnberg 1999

Britta Gehm. Die Hexenverfolgung im Hochstift Bamberg und das Eingreifen des Reichshofrates zu ihrer Beendigung, (=Rechtsgeschichte und Zivilisationsprozess; Bd. 3), Hildesheim 2000

ADB XIV, 451f

DHGE 6, 457-471 (Bistum Bamberg)

NDB X, 467f.

LThK II, 1059 (Aschhausen), 1381f. (Bamberg, Bistum)

Weblinks

* http://www.bautz.de/bbkl/a/aschhausen_j_g.shtml

* http://www.bamberga.de/hexenverhoer_daniel_bittl.htm

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Johann Adam von Bicken

Johann Adam von Bicken (* 1564; † 10. Januar 1604) war Erzbischof und Kurfürst von Mainz und damit Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches.

Der Erzbischof hat viele Hexenprozesse durchführen lassen. Ein späterer Chronist schrieb: ´Unser Rheingau mit dem übrigen Erzstifte (mochte) die göttliche Vorsicht preisen, dass sie Erzbischofs Johann Adam Regierungs-Tage gekürzt hat, bey deren Verlängerung sicherlich zwey Drittheile seiner Unterthanen als angebliche Zauberer und Unholde des Feuertodes gestorben sey würden.`

Ein Zeitgenosse des Regenten kommentierte seine Regentschaft: ´1603 unternahm der hochwürdigste Herr größere Anstrengungen, zwei Seuchen auszumerzen. Die eine war die Aberkunst der Zauberer und Hexen, die andere die der Häresie. Gegen erstere verordnete er scharfe Befragung und gerichtliche Untersuchungen und an manchen Orten wurden zahlreiche Weiblein als Hexen verbrannt.`

Am 5. August 1603 ließ der Erzbischof den reformierten Pfarrer Anton Praetorius, Kämpfer gegen Hexenprozesse und Folter in Oberwöllstadt inhaftieren, entließ ihn aber einige Wochen später nach Protesten des Heidelberger Kurfürsten Friedrich IV. aus dem Gefängnis.

Literatur

* Horst Heinrich Gebhard: Hexenprozesse im Kurfürstentum Mainz des 17. Jahrhunderts. Aschaffenburg 1989

* Erika Haindl: Zauberglaube und Hexenwahn, Gegen das Vergessen der Opfer der Hexenprozesse im Kurfürstlich-Mainzischen Amt Hofheim im 16. und 17. Jahrhundert. Hofheim a.T., 2001, S. 30

Weblink

http://www.rheinhessen.regionalgeschichte.net/4607.html

http://mdz1.bib-bvb.de/~ndb/ndbvoll.html

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Franz Buirmann

Franz Buirmann, * 1590 in Euskirchen, (im Mai 1608 in die Matrikel der Kölner Universität eingetragen), ab 1628 Bürger von Bonn, vor 1635 mit Katharina Walravens verheiratet.

Er war berüchtigter kurkölnischer Hexenkommissar in der Stadt Rheinbach, wo er 1631 mindestens 20 Menschen wegen Hexerei zum Tode verurteilte. Er hatte zu diesem Zeitpunkt schon über 50 Todesurteile in Bonn und Umgebung bewirkt.

So wurde von ihm in der Stadt Rheinbach der ehemalige Bürgermeister Hilger Lirtzen aufs Schärfste gefoltert und im Juli 1631 verbrannt.

Die Serie von Hexenprozessen dauerte bis 1638. Insgesamt sollen während dieser Zeit in den drei Ortschaften Rheinbach, Meckenheim und Flerzheim über 100 Menschen verbrannt worden sein.

Er wandte die Folter unter bewusster Missachtung der kaiserlichen Halsgerichtsordnung an. Schöffen, die dagegen protestierten, mussten teilweise mit ihrem Leben dafür bezahlen.

Dies ist der Hintergrund für das Buch Hochnötige Unterthanige Wemütige Klage Der Frommen Unschültigen, das Hermann Löher 1676 in seinem Amsterdamer Exil veröffentlichte.

Literatur

Rainer Decker, Hexen, Magie, Mythen und die Wahrheit, Darmstadt, 2004

Weblink

http://www.siegburg.de/freizeit/hexen (zum Wirken von Buirmann in Siegburg)

http://www.zeitenblicke.de/2002/01/becker/becker.html (zum Wirken von Buirmann in Rheinbach)

http://www.zeitenblicke.de/2002/01/becker/becker.html (zum Wirken von Buirmann in Bonn, Rheinbach, Meckenheim, Heimerzheim, Flerzheim, Siegburg und Schwarzrheindorf.)

http://www.rheinbach.de/stadtarchiv/pdf/loeher_info.pdf (zum Wirken von Buirmann in Rheinbach)

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Calvin und die Hexenprozesse

Genau wie Luther befürwortete Calvin vehement die Verfolgung der Hexen und deren Hinrichtung. Johannes Calvin rief in wörtlicher Befolgung alttestamentlicher Aussagen dazu auf, „Hexen“ aufzuspüren und gnadenlos „auszurotten“. Er forderte die unerbittliche Verfolgung und Vernichtung von Feinden Gottes, damit auch der Hexen.

Unter Berufung auf die Bibelstelle Exodus 22, 17 erklärte Calvin, Gott selbst habe die Todesstrafe für Hexen festgesetzt. In seinen Predigten über das erste Buch Samuel tadelte er darum jene, welche die Verbrennung der Hexen ablehnen, und wollte sie als Verächter des göttlichen Wortes aus der Gesellschaft ausstoßen. Wer sich gegen die Hinrichtung der Hexen auszusprechen wagte, setzte sich der Gefahr schwerster Verfolgungen, des Bannes oder Todes aus. Calvin glaubte, dass drei Jahre lang Männer und Frauen in Genf durch Zauberkünste die Pest ausbreiteten und hielt alle ihnen durch die Folter abgepressten Selbstanschuldigungen für wahr, nachträglichen Widerruf für unwahr. 1545 wurden innerhalb weniger Monate 34 Unglückliche nach entsetzlichen Martern vor allen Häusern, die sie angeblich mit Pest behext hatten, verbrannt.

Der deutsche calvinistische Pfarrer Anton Praetorius wandte sich 1602 mit seinem Buch Von Zauberey vnd Zauberern Gründlicher Bericht mit Argumenten aus der Bibel vehement gegen Calvins und Luthers Aufruf zur Verbrennung der Hexen und forderte die Abschaffung der Folter.

Literatur

Oskar Pfister: Das Christentum und die Angst, Zürich 1945

Oskar Pfister: Calvins Eingreifen in die Hexer- und Hexenprozesse von Peney 1545 nach seiner Bedeutung für Geschichte und Gegenwart, Zürich 1947

Hartmut Hegeler, Hexenprozesse, die Kirchen und die Schuld, 2003, S. 6ff

Weblink

http://ccel.org/ccel/calvin/calcom04.ii.x.vi.html?bcb=0  (John Calvin, Harmony of the Law (V2) Auslegung von Exodus 22, 18 auf englisch)

http://www.ccel.org/ccel/schaff/hcc8.iv.xiii.x.html?bcb=0#fnf_iv.xiii.x-p15.1

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Hermann Cothmann

Hermann Cothmann, auch Herman Cothman, (* 1. Mai 1629 in Lemgo; † 1683 ebenda) war Bürgermeister von Lemgo und berüchtigt für seine Hexenverfolgungen.

Er war der Neffe von Hermann Goehausen (Rechtsprofessor an der Universität Rinteln, der als Theoretiker der Hexenverfolgung hervortrat) und ging 1649-51 an die Universität Rostock und 1657-59 an die Universität Jena Jura. Von 1651 bis 1657 war er als Hofmeister angestellt. 1654 wurde seine Mutter Katharina Cothmann geb. Goehausen in Lemgo als Hexe hingerichtet.

1667 wurde er selbst zum Bürgermeister von Lemgo gewählt und führte die Hexenverfolgungen seines Vorgängers fort. Während seiner Amtszeit, die mit nur kurzen Unterbrechungen bis zu seinem Tode währte, führte er von 1667 bis 1669, dann 1675/76 und 1681 Hexenverfolgungen durch, denen über fünfzig Personen zum Opfer fielen, nicht selten angesehene Bürger der Stadt.

Er wurde auch "Hexenbürgermeister" genannt.

Maria Rampendahl war 1681 die letzte von ihm in einem Hexenprozess angeklagte Frau in Lemgo.

Literatur

F. Gerlach: Die Patrizierfamilie Cothmann in Lemgo, In: Lippische Blätter für Heimatkunde 1952 Nr. 7, 1959 Nr. 12

Weblink

http://www.sfn.uni-muenchen.de/hexenverfolgung/frame_lexikon.html?art749.htm (ausführlicherer Lebenslauf mit genauerer Schilderung der Hexenverfolgung)

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Johann Georg II. Fuchs von Dornheim

Johann Georg II. Fuchs Freiherr von Dornheim (* 23. April 1586 in Wiesentheid (Unterfranken); † 19. März 1633 in Spital am Pyhrn (Oberösterreich)) war Fürstbischof von Bamberg und Streiter für die Gegenreformation sowie unbarmherziger Hexenverfolger ("Hexenbrenner").

Waren die Hexenverfolgungen unter seinem Vorgänger Johann Gottfried I. von Aschhausen schon schlimm, so nahmen sie unter seiner Regierung wahrhaft große Ausmaße an. 1627 wurde von ihm ein Drudenhaus (Malefizhaus, Hexengefängnis) gebaut für 30 Gefangene.

In dieser Zeit der Hexenprozesse fanden etwa 300 Menschen in Bamberg und 900 Menschen im Hochstift den Tod auf dem Scheiterhaufen.

Auch bekannte Persönlichkeiten wie der Bürgermeister Johannes Junius und der bischöfliche Kanzler Dr. Georg Haan, der die Prozesse kritisiert hatte, wurden hingerichtet.

Nach dem Eingreifen von Kaiser Ferdinand II. (1619-1637) starb der Bischof 1633 im oberösterreichischen Exil.

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Bau des Drudenhauses

Drudenhaus (Malefizhaus, Hexengefängnis) 1627 von Fürstbischof Johann Georg II. Fuchs von Dornheim (1623-1633) in Bamberg gebaut für 30 bis 40 Gefangene auf dem Höhepunkt der Hexenverfolgungen in der heutigen Franz-Ludwig-Straße. Auch in anderen Städten des Hochstiftes entstanden kleinere Drudenhäuser: in Zeil, Hallstadt und Kronach.

Auf Generalvikar und Weihbischof Friedrich Förner, blindwütiger Verfechter des Hexenwahns, geht Konzeption und Bau des Drudenhauses zurück.

In dieser Zeit der Hexenprozesse fanden etwa 300 Menschen in Bamberg und 900 Menschen im Hochstift den Tod auf dem Scheiterhaufen. Bamberg wurde gleichbedeutend für die Folter. Die verurteilten "Hexen" wurden selbst auf dem Weg zur Hinrichtung noch gequält.

Auch bekannte Persönlichkeiten wie der Bürgermeister Johannes Junius und der bischöfliche Kanzler Dr. Georg Haan, der die Prozesse kritisiert hatte, wurden hingerichtet.

Als sich schwedische Truppen am 11. Februar 1632 näherten, wurden die letzten 10 Inhaftierten entlassen, sie mussten jedoch schwören, über die Behandlung (Folter) während der Haft zu schweigen. Bald wurde der Bau abgerissen. 1654 fanden die Steine Verwendung beim Bau des Kapuzinerklosters.

Literatur

Erwin Gatz (Hrsg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches, Bd. 3, 1448-1648, Berlin 1996

Günter Dippold, Aspekte der "Hexen"-Verfolgung im Hochstift Bamberg, in: BHVB 135, (1999), S. 291-305

Birke Grießhammer, (Hrsg.), Drutenjagd in Franken 16.-18.Jahrhundert, 4. Auflage Nürnberg 1999

Britta Gehm. Die Hexenverfolgung im Hochstift Bamberg und das Eingreifen des Reichshofrates zu ihrer Beendigung, (=Rechtsgeschichte und Zivilisations-prozess; Bd. 3), Hildesheim 2000

Weblinks

* http://www.bautz.de/bbkl/d/dornheim_j_g.shtml

* http://www.bamberga.de/hexenverhoer_daniel_bittl.htm

* http://www.bezirk-oberfranken.de/Mosaik/gesch_mosaik.htm (24. Juli 1628, mit Bild des Drudnerhauses).

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Julius Echter von Mespelbrunn

Julius Echter von Mespelbrunn (* 18. März 1545 in Mespelbrunn; † 13. September 1617 in Würzburg) war seit dem 4. Dezember 1573 bis zu seinem Tode Fürstbischof von Würzburg und Herzog von Franken. Er galt als großer Bauherr und Verwaltungsreformer, aber auch als bedeutender Vertreter der Gegenreformation, was mit der Intensivierung der Hexenverfolgungen und der Vertreibung von Protestanten einherging. Im Jahre 1582 gründete er die Universität Würzburg.

Familie und Herkunft

Peter Echter von Mespelbrunn und seine Frau Gertrud, Eltern von Julius, dargestellt auf dem Portal im Innenhof des Wasserschlosses Mespelbrunn

Julius Echter war der zweite Sohn des Peter Echter von Mespelbrunn (1520-1576) und seiner Frau Gertraud, geb. von Adelsheim (1525-1583). Er hatte vier Brüder und vier Schwestern:

            Adolf (1543-1600) wurde Nachfolger des Vaters als Schlossherr von Mespelbrunn,

            Sebastian (1546-1575),

          Valentin (1550-1624),

          Dietrich (1554-1601),

            Margarethe (1549-1611) verh. mit Hans Heinrich von Ehrenberg,

          Maria (1552-1553),

            Magdalena (1556-1594) verh. mit Hans Fuchs von Dornheim,

            Kordula (1559-1599) verh. mit Stephan Zobel von Giebelstadt.

Ausbildung

Kindheit in Schloss Mespelbrunn, Unterricht durch Hauslehrer. 1554 Stiftsschüler in Aschaffenburg, 1557 Kanoniker in Würzburg mit Besuch der Domschule, 1559 Domschüler in Mainz, dann Jesuitengymnasium in Köln. 1561 Universität Löwen, 1563 Universität Douai, danach Paris, Angers und Pavia. Studienabschluss mit dem Licentiat.

Kirchliche Laufbahn

10. November 1569 Domkapitular in Würzburg, 1570 auch in Mainz, 1571 auch in Bamberg. 1570 Domscholaster und Rat der bischöflichen Regierungskanzlei, am 4. August desselben Jahres Domdechant. Am 1. Dezember 1573 Wahl zum Fürstbischof nach dem Tod von Friedrich von Wirsberg.

Bekannt wurde er als Gründer der Universität Würzburg 1582 und des Juliusspitals 1579, eines Hospitals für Arme und Waisen, außerdem auch durch seine Hofbibliothek auf der Festung Marienberg.

Große Leistungen waren der Bau zahlreicher Kirchen (mit den bekannten "Echtertürmen") und Schulen, die Erneuerung des staatlichen Rechtswesens und eine Verwaltungsreform, die gekoppelt mit einem strengen Sparkurs und der Einbeziehung von weltlichem und geistlichem Vermögen das Bistum aus der Verschuldung führte, ohne die Steuern zu erhöhen.

Sehr umstritten war seine Rolle in der katholischen Kirche und im Reich im sog. "Fuldaischen Handel". Nachdem 1576 der Fürstabt von Fulda Balthasar von Dernbach von der lutherischen Ritterschaft und dem Stiftskapitel Fulda zur Abdankung gezwungen wurde, ließ sich der Würzburger Erzbischof Julius Echter von Mespelbrunn zum Administrator des Stifts wählen.

Papst Gregor XIII. drohte mit dem Kirchenbann, falls Julius Echter von Mespelbrunn Fulda nicht wieder zurückgeben würde. Durch Eingaben an den Papst und an Kaiser Maximilian II. versuchte Balthasar von Dernbach wieder an die Macht zu kommen. Nach einem Prozess, der sich 26 Jahre vor dem Reichshofrat hinzog, musste Julius Echter von Mespelbrunn am 7. August 1602 das Stift Fulda wieder zurückgeben und außerdem Schadensersatz und die Prozesskosten zahlen. Diese Geschehnisse wurden als "Fuldaischer Handel" bekannt.

Sein Grabmal, angefertigt von Nikolaus Lenkhart, befindet sich im Würzburger Dom.

(Quelle: http://www.ijon.de/echter/biogra05.html)

Hexenprozesse

Julius Echters wichtigstes Unternehmen war seine Kirchenreform, die Durchführung der Gegenreformation im Hochstift Würzburg. In der Folge mussten jedoch Protestanten auswandern. Auch die Hexenverfolgungen wurden in großem Umfang wieder aufgenommen und nahm z.T. entsetzliche Formen an. So wurden in Gerolzhofen feste Verbrennungsöfen installiert, um die rund 200 Menschen pro Jahr "fristgerecht" verbrennen zu können. Zeitweilig wurden so viele Menschen Opfer der krankhaften Hexenjagd, dass die Wirtschaft ernsthaft gefährdet war.

Die Hexenprozesse in Würzburg werden in einem eigenen Artikel dargestellt.

Literatur

Gottfried Mälzer: Julius Echter. Leben und Werk. Echter, Würzburg 1989

Michael Meisner: Julius Echter von Mespelbrunn. Fürstbischof zwischen Triumph und Tragik. Stürtz, Würzburg 1989, ISBN 3-8003-0358-2

Barbara Schock-Werner: Die Bauten im Fürstbistum Würzburg unter Julius Echter von Mespelbrunn. Struktur, Organisation, Finanzierung und künstlerische Bewertung. Schnell & Steiner, Regensburg 2005

Buchinger, Joh. Nep.: Julius Echter von Mespelbrunn : Bischof von Würzburg und Herzog von Franken. - Würzburg : Voigt & Mocker , 1843. - VI. (Zu seiner Rolle in den Hexenverfolgungen: S. 170 ff. und S. 232 ff.)

Soldan-Heppe, Geschichte der Hexenprozesse, Band 2, Reprint der Ausgabe von 1911, München, S. 16

Weblinks

http://dispatch.opac.ddb.de/DB=4.1/REL?PPN=118528696

Literatur von und über Julius Echter von Mespelbrunn im Katalog der DDB

http://www.ijon.de/echter/

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Philipp Adolf von Ehrenberg

Philipp Adolf von Ehrenberg (* 23. September 1583 in Ehrenberg bei Heinsheim am Neckar; † 16. Juli 1631 in Würzburg) war Fürstbischof von Würzburg und Gegenreformator und unerbittlicher Hexenverfolger. Er führte die schlimmsten Hexenprozesse in Würzburg durch.

Bruder von Philipp Adolfs Mutter war Julius Echter von Mespelbrunn, Fürstbischof von Würzburg. Papst Urban VIII. bestätigte seine Wahl als Fürstbischof am 19. März 1624.

Philipp Adolf von Ehrenberg betrieb als Fürstbischof von Würzburg eine harte Rekatholisierungspolitik. Zugleich ist sein Name mit den Hexenverfolgungen im Würzburger Territorium verbunden, die zwischen 1626 und 1630 ihren Höhepunkt erreichten. Im Stift brannten über 900 "Hexen", allein in der Stadt Würzburg an die 200. Die Hexenverfolgung erfasste Menschen aller Stände: Adlige, Ratsherren und Bürgermeister wurden neben einfachen Leuten verbrannt. 20% der in Würzburg Verbrannten waren Priester und Ordensleute. Einsatz für angeklagte Hexen führte zum eigenen Prozess.

Im würzburgischen Gerolzhofen wurden Verbrennungsöfen installiert, um die rund 200 Menschen pro Jahr "fristgerecht" verbrennen zu können.

Erst das Reichskammergericht und der Tod von Philipp Adolf am 16. Juli 1631 beendeten die Prozesse.

Zum Abschluss seines Lebens gab der Fürstbischof Philipp Adolf ein katholisches Gesangbuch heraus unter dem Titel "Alte und Newe Geistliche Catholische außerlesene Gesäng".

Literatur

Baschwitz, Kurt: Hexen und Hexenprozesse, Bertelsmann Verlag, München, 1990, S. 260 - 266.

Stephan Oettermann, "Geschichte des Hexenbrennens in Franken (insbesondere in Gerolzhofen) im 17. Jahrhundert.

Weblinks

http://www.bautz.de/bbkl/e/ehrenberg_p_a.shtml

http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0502&L=hexenforschung&D=0&O=D&P=611&D=1

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Ferdinand von Bayern

Ferdinand von Bayern (* 6. Oktober 1577 in München; † 13. September 1650 in Arnsberg, Westfalen) war von 1612 bis 1650 Kurfürst und Erzbischof des Erzbistums Köln. Er war auch Bischof von Hildesheim, Lüttich, Münster und Paderborn.

Leben

Ferdinand war der Sohn von Herzog Wilhelm V. von Bayern und dessen Frau Renata.

Er war schon früh von seinem Vater für die geistliche Laufbahn vorgesehen. 1587, im Alter von neun Jahren, wurde er, wie sein Bruder Philipp Wilhelm, auf das Jesuitengymnasium in Ingolstadt geschickt. Sehr früh hatte er bereits Domkanonikate inne, so z. B. in Mainz, Trier, Salzburg, Würzburg, Passau, aber auch in Köln.

Im Jahr 1595 wurde er Fürstpropst in Berchtesgaden und Koadjutor des Erzbistums Köln. Erzbischof Ernst von Bayern zog sich daraufhin aus fast allen Amtsgeschäften des Erzbistums zurück und überließ die Diözese seinem Koadjutor. Es hieß, dass Ferdinands Vater und Bruder Maximilian den Onkel dazu gedrängt hätten, da sein Lebenswandel nicht der katholischen Restauration entsprach.

1612 verstarb sein Onkel Ernst von Bayern, somit war nun der Weg für Ferdinand frei, und er wurde Erzbischof von Köln und Bischof von Münster, Lüttich und Hildesheim, 1618 auch Bischof von Paderborn. Er erhielt jedoch nie die Priester- oder Bischofsweihe. Als Erzbischof von Köln versuchte er, den katholischen Glauben in seinen Diözesen durch die Unterstützung von Reformorden und durch die Umsetzung der Beschlüsse des Konzils von Trient zu fördern. Er hoffte durch Erhebung seines Bruders Maximilian zum Kaiser der katholischen Kirche und dem bayrischen Haus in Deutschland zugleich zum Sieg zu verhelfen; doch lehnte Maximilian die Kaiserkrone ab.

Nach Ausbruch des Dreißigjährigen Kriegs 1618 schloss sich Ferdinand der Katholischen Liga an. Mit Hilfe Spaniens sicherte er längere Zeit sein Territorium vor Kriegsgefahr, von der es aber seit Ankunft der Schweden in Deutschland auch hart betroffen wurde. Bis zum Ende des Kriegs war das Territorium ein Tummelplatz schwedischer, französischer, kaiserlicher und spanischer Kriegshaufen.

Während seiner Amtszeit ließ er einen wertvollen Schrein für die Gebeine des Erzbischofs Engelbert von Berg anfertigen. 1642 wurde sein Neffe Maximilian Heinrich von Bayern, der Sohn seines jüngeren Bruders Albrecht, Koadjutor des Erzbistums Köln.

Ferdinand verstarb am 13. September 1650 in Arnsberg (Westfalen), er wurde vor der Dreikönigenkapelle im Inneren des Kölner Doms beigesetzt.

Hexenverfolgung

Unter seiner Herrschaft wurden die Hexenprozesse mit besonderer Heftigkeit durchgeführt. Das kurkölnische Westfalen war Kernzone der Hexenprozesse in Deutschland mit hoher Verfolgungsaktivität. Hier fand die reichsweit größte Hexenverfolgung statt: ca. 1 % der gesamten Bevölkerung wurde hingerichtet.

Eine 1607 von Ferdinand von Bayern verfasste und 1628 überarbeitete Hexenprozessordnung verschärfte die Regelungen der kaiserlichen Halsgerichtsordnung Carolina zur Durchführung der Hexenverfolgung und erleichterte damit besonders den Einsatz der Folter. Die eingesetzten Hexenkommissare gingen mit großer Härte vor.

Ein breites Aufflammen der Prozesse von 1626 - 1631 kostete ca. 574 unschuldigen Angeklagten das Leben. Alleine im Amt Balve wurden 283 Menschen hingerichtet.

Literatur

* Harm Klueting: Geschichte Westfalens. Das Land zwischen Rhein und Weser vom 8. bis zum 20.Jahrhundert. Paderborn, 1998. S.132.

* Gerhard Schormann: Der Krieg gegen die Hexen, Göttingen 1991, S. 36 f.

* Rolf Schulte: Hexenmeister, Die Verfolgung von Männern im Rahmen der Hexenverfolgung von 1530- 1730 im Alten Reich, S. 74

Weblinks

http://mdz.bib-bvb.de/digbib/lexika/adb/images/adb006/@ebt-link?target=idmatch(entityref,adb0060693)    Eintrag in der ADB

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Dietrich Flade

Dietrich Flade (* 1534 in der Trierer Pfarrei St. Laurentius als Sohn der Eheleute Johann Flade und Margareta von Langenfeld getauft; † 18. September 1589 als Hexenmeister in Trier verbrannt).

Er studierte in Löwen und Orleans, war dann in Speyer als Doktor beider Rechte am dortigen Reichskammergericht. 1557 wurde Dr. Dietrich Flade Vize-Schultheiß Triers. Er heiratete Barbara Reichwein, Witwe des verstorbenen Trierer kurfürstlichen Leibarztes Dr. Simon Reichwein.

1559 wurde er durch den Trierer Kurfürsten und Erzbischof Johann von der Leyen zum kurfürstlichen Rat ernannt und vertrat seinen Dienstherrn auf Reichstagen. 1567 wurde er Schultheiß der Dompropstei, 1571 Stadtschultheiß in Trier und Beisitzer des Hofgerichtes Koblenz. 1578 wurde er Professor an der Universität Trier, 1586 sogar als deren Rektor. Ihm folgte Peter Binsfeld im Amt. Flade war Schöffe am Hochgericht Trier und dem Gerichtshof der freien Reichsabtei St. Maximin vor Trier. 1581 wurde Flade zum kurfürstlichen Statthalter in Trier ernannt.

In seiner Eigenschaft als Richter hatte Flade zahlreiche Hexenprozesse geleitet und Todesurteile gesprochen. Sein Wirken fiel in eine Zeit, in der die Hexenverfolgungen in Kurtrier betrieben wurden.

Im angrenzenden Territorium der freien Reichsabtei St. Maximin listete der Amtmann Claudius Musiel alle verurteilten Personen und deren Besagungen auf. In diesem sogenannten "Hexenregister" erscheint auch Dietrich Flade als oftmals Besagter. Am 4. Juli 1588 wurde auf Befehl von Kurfürst Johann von Schönenberg das Hexenprozess-Verfahren gegen Flade eröffnet. Die Untersuchungen leiteten der Trierer Richter Christoph Faht und der Notar Peter Omsdorf.

Am 3. Oktober 1588 unternahm er einen Fluchtversuch. Am 12. Oktober 1588 befand sich Flade wieder in Trier. Bürger bewachten sein Haus. Am 22. April 1589 wurde Flade verhaftet, gestand unter mehrmaliger Folter, was man von ihm hören wollte, und besagte angebliche Komplizen.

Am 14. September setzte Flade sein Testament auf, mit dem Wunsch ein ehrenvolles Begräbnis auf dem Kirchhof St. Antonius zu erhalten. Am 18. September 1589 wurde das Urteil über ihn gesprochen. Es lautete auf den Feuertod. Eine Milderung des Urteils sah eine vorherige Strangulierung vor und wurde am gleichen Tag an der Hinrichtungsstätte im heutigen Trierer Stadtteil Euren vollzogen.

In seiner Funktion als Hexenrichter war Flade vorher selbst mit aller Strenge aufgetreten.

Literatur

* Der Fall des Trier Stadtschultheißen Dr. Dietrich Flade: Vom Hexenrichter zum Hexenmeister. In: DAMALS. Das Magazin für Geschichte und Kultur 6, 2002, S.14-19.

* Voltmer, Rita: Abläufe, Ursachen und Hintergründe der großen Hexenverfolgungen in den Territorien zwischen Reich und Frankreich im späten 16. und im 17. Jahrhundert, in: Beier-de Haan, R. et al. (Hrsg.): Hexenwahn - Ängste der Neuzeit, Berlin 2002, 84 - 95

* Voltmer, Rita: "Germany´s first ´superhunt`?" - Rezeption und Konstruktion der so genannten Trierer Verfolgungen (16.-21. Jahrhundert) in: Moeller, Katrin; - Schmidt, Burghart (Hrsg.): Realität und Mythos - Hexenverfolgung und Rezeptionsgeschichte, Hamburg 2003, S. 225-258

Weblinks

* http://www.bautz.de/bbkl/f/flade_d.shtml

* http://www.dhm.de/ausstellungen/hexenwahn/aufsaetze/11.htm

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Dietrich von Fürstenberg

Dietrich (auch Theodor) von Fürstenberg (* 7. Oktober 1546 auf Burg Waterlappe bei Ense; † 4. Dezember 1618 auf Schloss Neuhaus bei Paderborn) war ein Bischof von Paderborn.

Der Sohn des kölnischen Rats Friedrich III. von Fürstenberg war Domherr zu Trier und Propst zu Meschede. Am 5. Juni 1585 wurde der Paderborner Dompropst Dietrich von Fürstenberg als Dietrich IV. zum Fürstbischof von Paderborn gewählt. Die Wewelsburg baute er zur Dreiflügelanlage aus. 1605 baute er den Jesuiten eine Kirche, ein Kollegium und Noviziathaus, übergab ihnen auch die 1615 von ihm gegründete Akademie.

Unter seiner Regierung loderten die Scheiterhaufen im Stift Paderborn seit 1585. 1600/01 ließ  Dietrich von Fürstenberg den Hexenprozess gegen den Prior, den Subprior und zwei weitere Mönche des Augustinerchorherrenklosters Dalheim durchführen. 1598 hatte das Reichskammergericht in die Hexenjustiz des Domkapitels eingegriffen.

Literatur

Soldan-Heppe, Geschichte der Hexenprozesse, Band 2, Reprint der Ausgabe von 1911, München, S. 55

Hans Jürgen Brandt-Karl Hengst, Die Bischöfe und Erzbischöfe von Paderborn, Paderborn, 1984, S. 222-228

Alois Schröer, Die Kirche in Westfalen im Zeichen der Erneuerung, II, Münster 1987, S. 108-135

NDB III, 1957, 684-85

LThK IV, 1960, 470-71

Karl Hengst, Fürstenberg, Dietrich von, in: Die Bischöfe des Hl. Römischen Reiches 1448-1648. Ein biographisches Lexikon, hrsg. v. Erwin Gatz, Berlin 1995

Weblinks

http://www.bautz.de/bbkl/t/theodor_v_pa.shtml

http://www.eab-paderborn.de/aus_agende.htm

http://worldroots.com/foundation/european/wilhelmvorstenbergdesc.htm

http://www.lrz-muenchen.de/~u9332br/webserver/webdata/hexenverfolgung/frame_lexikon.html?art869.htm

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Peter von Greyerz

Peter von Greyerz, Berner Landvogt um 1392 im Schweizer Simmental, führte Hexenverfolgungen durch.

Wirken

Möglicherweise wird auf sein Wirken im Werk Formicarius (dt. "Der Ameisenhaufen") des Dominikaners und Theologen Johannes Nider von 1437 / 1438 Bezug genommen.

Peter von Greyerz wurde 1392 als Landvogt eingesetzt, nach dem das Simmental im Zuge kriegerischer Auseinandersetzungen (1389-91) an die Herrschaft der Stadt Bern gefallen war. Er sollte die militärische und juristische Eingliederung des neu gewonnenen Gebietes ins Berner Territorium durchsetzen. Dies stieß bei der Bevölkerung, die hartnäckig an alten Gewohnheits- und politischen Mitbestimmungsrechten festhielt, auf heftigen Widerstand. Um den juristischen Einfluss der Berner Rechtsprechung zu etablieren, bediente sich der Peter von Greyerz des neuartigen Zauberei- und Hexenprozesses, der mit dem traditionellen Rechtsmaterial der Region nicht in Konkurrenz stand.

Literatur

Werner Tschacher: Der Formicarius des Johannes Nider von. Aachen 2000

Arno Borst, Anfänge des Hexenwahns in den Alpen, in: Ketzer, Zauberer, Hexen, (S. 43-67), S. 51.

Weblinks

http://www.elmar-lorey.de/werwolf/genesetext.htm#_ftn59

http://www.sehepunkte.historicum.net/2002/09/3582.html

http://www.sfn.uni-muenchen.de/hexenverfolgung/frame_lexikon.html?art846.htm

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Daniel Hauff

Daniel Hauff (* 1629 in Bad Urach; † 1665 in Esslingen am Neckar) war ein deutscher Rechtsadvokat während der Esslinger Hexenprozesse.

Daniel Hauff studierte Recht an der Universität Tübingen. 1651 heiratete er in die Familie Schloßberger ein, die eine der führenden Familien in Esslingen war.

1662, als sich ein Jugendlicher der Hexerei bezichtigte, untersuchte Hauff als Rechtsadvokat den Fall. Er löste eine Prozesslawine aus und stieg damit die Karriereleiter steil nach oben. Er ging buchstäblich über Leichen, um sich zu profilieren und damit das Ziel, in den Geheimen Rat, der damals das höchste Gremium der Regierung war, gewählt zu werden, zu erreichen.

Zu Beginn waren so gut wie nur Einwohner von Vaihingen und Möhringen betroffen. Diese Gebiete gehörten damals zum Spitalbesitz der Stadt Esslingen. Bald wurden jedoch auch Bürger der Stadt Esslingen selbst durch mittels Folter erpresster Beschuldigungen angeklagt.

Als die Ehefrau eines Ratsmitglieds in den Verdacht der Hexerei geriet, bot man Hauff für die Beendigung der Prozesse den ersehnten Platz im Geheimen Rat an. Hauff erkrankte jedoch sehr plötzlich und starb. Mit seinem Tod scheint man schon gerechnet zu haben, was auf einen Giftmord hindeuten könnte. Sein Nachfolger wurde nämlich überraschend rasch bestellt. Die restlichen Verfahren wurden danach schnell beendet.

Literatur

Günter Jerouschek, Die Hexen und ihr Prozeß. Die Hexenverfolgung in der Reichsstadt Esslingen (= Esslinger Studien. Schriftenreihe Band 11). Esslingen: Stadtarchiv 1992

Weblinks

http://www.lrz-muenchen.de/~u9332br/webserver/webdata/hexenverfolgung/frame_lexikon.html?art832.htm

chttp://www.lrz-muenchen.de/~u9332br/webserver/webdata/hexenverfolgung/frame_lexikon.html?art832.htm

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Innozenz VIII. (Papst)

Innozenz VIII. (*1432 in Genua; † 25. Juli 1492 in Rom), eigentlich Giovanni Battista Cibo, war Papst von 1484 bis 1492. Er war 1467 Bischof von Savona und 1472 Bischof von Molfetta sowie 1473 Kardinal geworden.

Der Mann, der als Innozenz VIII. in die Kirchengeschichte einging, sicherte sich seine Wahl durch die Bestechung der Kardinäle in der Nacht vor der Entscheidung. Seine Wahl am 29. August 1484 war weitgehend von Simonie bestimmt. Die päpstliche Politik bestimmte weiterhin Giuliano della Rovere, ein Neffe seines Vorgängers Sixtus IV. Rovere wurde später selbst Papst und nannte sich Julius II.

Bekannt wurde er durch eine wenig ruhmreiche Haltung, und zwar durch die Förderung von Inquisition und Hexenverfolgung in der Bulle Summis desiderantes aus dem Jahr 1484, was eine starke Zunahme von Hexenprozessen vor allem in Deutschland bewirkte. Damit erreichte dieses dunkle Kapitel der Kirchengeschichte seinen Höhepunkt, noch verstärkt durch den 1487 von Heinrich Institoris unter angeblicher Mitwirkung von Jakob Sprenger veröffentlichten Hexenhammer.

Innozenz war ein schwacher und unselbstständiger Papst, was nicht nur auf seine angeschlagene Gesundheit zurückgeführt wurde. Aufgrund anhaltender finanzieller Probleme war er teilweise sogar gezwungen, Mitra und Tiara sowie Teile des päpstlichen Kronschatzes zu verpfänden.

Innozenz unterhielt auch gute Beziehungen zur Hohen Pforte, die jedoch hauptsächlich auf eine Verbesserung der Finanzlage hinzielten. In Gegenleistung für jährliche Tributzahlungen und Geschenke (darunter auch eine heilige Lanze) wurde für Sultan Bayezid II. dessen Bruder Cem gefangen gehalten.

Die Tatsache, dass sein Sterbedatum von Girolamo Savonarola korrekt vorhergesagt wurde, führte dazu, dass dieser charismatische Bußprediger, der die Missstände des Kirchenstaates heftig geißelte, einen noch größeren Zulauf erhielt.

Politisch war Innozenz' Amtszeit auch durch den Streit mit König Ferrante von Neapel geprägt, der ihm den Lehnszins verweigert hatte, militärisch aber übermächtig war. Zudem kam der französische König Karl VIII. nicht wie vereinbart dem Papst zu Hilfe. So musste er im August 1486 mit Ferrante Frieden schließen, den dieser aber wieder brach. Erst durch die Doppelhochzeit seines Sohnes mit einer Medici und seiner Enkelin mit einem Onkel Ferrantes konnte der neuerlich ausgebrochene Krieg 1492 schließlich beigelegt werden.

Laut dem Diarium urbis Romae des antipäpstlichen Chronisten Stefano Infessura soll Innozenz kurz vor seinem Tod, nachdem er in ein Koma gefallen war, von seinem jüdischen Leibarzt das Blut von drei zehnjährigen Knaben erhalten haben, um deren Jugend zu erlangen. Die Kinder sollen aufgrund des Aderlasses gestorben sein. Der Wahrheitsgehalt dieser Überlieferung ist nicht gesichert.

Er hinterließ viele Kinder (Octo nocens pueros genuit, totidemque puellas; hunc merito poterit dicere Roma patrem - "Acht Buben zeugte er unnütz, genauso viele Mädchen, so könnte er zu Recht Vater Roms genannt werden"), gegenüber welchen sein Nepotismus verschwenderisch wie schamlos war.

Weblinks

http://www.bautz.de/bbkl/i/Innozenz_VIII.shtml  Eintrag (inkl. Literaturangaben) im Biographisch-Bibliographischen Kirchenlexikon (BBKL)

http://www.newadvent.org/cathen/08019b.htm  Eintrag in der Catholic Encyclopedia (englisch)

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Heinrich Kramer (Heinrich Institor/ Heinrich Institoris)

Dr. theol. Mag. Heinrich Institor OP, eigentlich Heinrich Kramer oder Krämer bzw. Henryk Instytor, lat. (frater) Henricus Institor (* um 1430 in Schlettstadt, Elsass; † um 1505 in Brünn oder Olmütz) war der Autor des Hexenhammer und als Inquisitor einer der Wegbereiter der Hexenverfolgung der frühen Neuzeit. Er wurde bekannt als Hexentheoretiker.

Häufig ist von "Institoris" die Rede, was ein Missverständnis des lateinischen Genitivs von Institor ("Institoris") durch die lateinisch übliche Angabe des Autors im Genitiv sein dürfte: "Heinrich Kramers Hexenhammer" lautet so "Heinrich Institoris Malleus Malificarum".

Leben

Heinrich Kramer, der später seinen Namen latinisierte, stammte aus ärmlichen Verhältnissen. Er trat in seinem Geburtsort in den Orden der Dominikaner ein. Nach dem Besuch der städtischen Lateinschule und einem Grundstudium der Philosophie 1475 wurde er auf sein eigenes Betreiben zum Inquisitor der Ordensprovinz Alemannia bestellt. Dieser Titel hatte allerdings zu dieser Zeit kaum mehr praktische Bedeutung. Nach einem Prozess gegen Juden in Trient, dem er beiwohnte, begann er seine Tätigkeit als Verfolger der neu aufkommenden Hexensekten. 1482 wurde er Prior des Dominikanerklosters in Sélestat (Schlettstadt). Bei einem ersten Hexenprozess in Ravensburg, zu dem er von dem dortigen Stadtrat angefordert wurde, brachte er zwei Frauen auf den Scheiterhaufen. Er entwarf den Text der Bulle Summis desiderantes affectibus (sog. Hexenbulle), die Papst Innozenz VIII. auf sein Betreiben herausgab. Mit der Bulle veranlasste er zahlreiche Hexenprozesse, unter anderem einen in Innsbruck, wo er aber deutlich scheiterte und vom dortigen Bischof Georg Golser aufgefordert wurde, das Land zu verlassen. Als Reaktion darauf verfasste Kramer 1486 den berüchtigten Hexenhammer, welcher durch die aufkommende Buchdruckerkunst weite Verbreitung fand und als eines der unheilvollsten Bücher der Geschichte gilt. Kramer rühmte sich, 200 Hexen zur Strecke gebracht zu haben und beschuldigte auch diejenigen als Ketzer, welche an der Existenz von Hexen zweifelten.

Vorgehen

Kramers Vorgehen bei seiner systematischen Inquisition war immer gleich. Schon durch sein Erscheinen säte er unter den Menschen Misstrauen und Angst. Bei der sogenannten Hexenpredigt warnte er vor der Bedrohung des Teufels, schüchterte die Menschen ein und drängte auf Denunziationen schon bei geringsten Beobachtungen und Auffälligkeiten, wie mutmaßlichen bösen Blicken oder ungewöhnlichen Krankheiten. Er bot sich als Anlaufstelle und warnte eindringlich vor jeder Verheimlichung. Beschuldigungen ließen sich so praktisch immer finden. Diese bündelte er dann willkürlich und blähte sie systematisch auf. Er berief sich dabei auf eine Verschwörungstheorie, nach welcher der Teufel die Hexensekten leite und kurz davor stehe, das Ende der Welt herbeizuführen. Mit der Macht der Hexenbulle im Rücken, unter Einsatz von Folter und einer Befragungstechnik, die jede Antwort als Schuldindiz auslegte, strebte er im folgenden Prozess ausschließlich den Schuldspruch an.

Werke

* Heinrich Kramer (Institor): Der Hexenhammer. Malleus maleficarum. Kommentierte Neuübersetzung, herausgegeben und übersetzt von Günter Jerouschek und Wolfgang Behringer, München, dtv 2000, ISBN 3-423-30780-3

Literatur

* Andreas Schmauder (Hrsg.): Frühe Hexenverfolgung in Ravensburg und am Bodensee. UVK, Konstanz 2001 ISBN 3-89669-812-5

* Elmar Bereuter: Hexenhammer. Roman. Herbig, München 2003 ISBN 3-7766-2341-1 (belletristische Darstellung der Entstehung des Hexenhammers)

Weblinks

* http://dispatch.opac.ddb.de/DB=4.1/REL?PPN=118855484

Literatur von und über Heinrich Kramer im Katalog der DDB

* http://www.uni-saarland.de/fak3/behringer/HP/Hexenhammer.pdf - Artikel von Wolfgang Behringer

* http://www.bautz.de/bbkl/i/Institoris.shtml Artikel im Kirchenlexikon

* http://www.dominikaner.de/geschichte/inquisition.htm Dominikaner und Inquisition - Erklärung des Provinzkapitels 2000 der deutschen Dominikaner

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Johann Schweikhard von Kronberg

Johann Schweikhard von Kronberg (* 15. Juli 1553; † 17. September 1626) war von 1604 bis 1626 Erzbischof und Kurfürst von Mainz und damit Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches. Sein Name wird manchmal auch Schweikard geschrieben.

Leben

Jugend

Die Familie des Kurfürsten war eine alteingessene Adelsfamilie des Erzstiftes Mainz. Johann Schweikhard war der dritte Sohn des Kurmainzer Marschalls, Großhofmeisters und Oberamtmann zu Höchst und Hofheim Hartmut XI.

Schon seit frühester Jugend für den geistlichen Stand bestimmt, seine älteren Brüder übernahmen weltliche Posten im Erzstift, wurde er durch den Einfluß seines Vaters in das Domkapitel aufgenommen und wurde 1564 Domvikar und 1566 Stiftsherr von St. Alban in Mainz. Anschließend wurde er zur Ausbildung in das Collegium Germanicum nach Rom geschickt, wo er sich mit dem später an der Universität Mainz als Theologen lehrenden Jesuiten Johann Busaeus anfreundete.

Nach seiner Rückkehr nach Mainz wurde er im Jahre 1576 durch den päpstlichen Legaten Kardinal Morone zum Probst des Stiftes St. Peter vor Mainz ernannt. 1582 wurde er zum Domkapitular und am 3. März des gleichen Jahres wählte man ihn zum Scholaster und wurde kurz darauf Dechant. Den Posten des Probstes von St. Peter legte er 1589 wieder nieder. Bereits 1588 war er Probst von St. Alban geworden und 1599 Probst des Marienstiftes. Ebenfalls 1599 wurde er Kämmerer des weltlichen Gerichtes des Erzstiftes.

Kurfürst

Wappenmauer mit Kronbergs Wappen am Schloss Johannisburg in AschaffenburgNach dem Tod seines Vorgängers Johann Adam von Bicken wurde er mit nur wenigen Gegenstimmen am 17. Februar 1604 zum neuen Erzbischof von Mainz gewählt. Für seine Wahl sprach einerseits, dass sich Kaiser Rudolf II. für ihn einsetzte, sein hohes Ansehen, dass er sich erworben hatte und dass er der gemäßigten katholischen Richtung bezüglich der Reformation angehörte. Andererseit fürchtete man beim Gegenkandidaten, dem Würzbürger Bischof Julius Echter von Mespelbrunn dessen Restaurationseifer, der diesen bei den Protestanten verhaßt machte. Außerdem erschien die Zusammenführung zweier Bistümer in der Hand des Mainzer Kurfürsten unzuträglich erschien. Nach der päpstlichen Bestätigung seiner Wahl erhielt er im November 1604 die Bischofsweihe und am 19. Juli 1605 belehnte ihn Rudolf der II. mit dem Erzstift.

Sein Amtsantritt wurde von vielen katholischen Reichsständen mit Mißtrauen begegnet, wohingegen die protestantischen Reichsstände die Wahl eines als friedfertig und versöhnlich bekannten Menschen begrüßten. Die Haltung Johann Schweikhards ist sicherlich auch dem Umstand geschuldet dass sein Großvater Hartmut X. ein eifriger Anhänger der Lehre Martin Luthers war, was ihm den Vorwurf einbrachte er stünde unter dem Einfluß seiner protestantischen Verwandten.

Auch wenn er nicht den Wünschen der eifrigsten Verfechter der wahren Lehre entsprach, so führte er dennoch einer Rekatholisierung die unter seinen Vorgängern begonnene Gegenreformation weiter und beendete sie auch im Erzstift. So förderte er massiv die beiden geistlichen Orden der Kapuziner und die Jesuiten, die die Restauration vorantrieben und gewährte ihnen mehrfach das Recht Klöster und Kollege zu errichten, so 1612 in Augsburg und 1620 in Aschaffenburg, wo noch heute das Kronberg-Gymnasium besteht. Schroffe Maßregelungen der Protestanten vermied er jedoch, so gewährte er beispielsweise der Stadt Erfurt 1618 die freie Glaubensausübung.

Reichspolitisch wollte er den Status der katholischen Kirche voll gewahrt sehen. Andererseits hoffte Johann Schweikhard aber durch persönlichen Verkehr, Vermeidung von die Protestanten provozierende Schritte und diplomatisches Geschick den Zwiespalt der beiden Konfessionen zu überbrücken.

Trotz seiner Enttäuschung durch Annahme der böhmischen Krone durch den pfälzischen Kurfürsten Friedrich V., was von der katholischen Seite als Rechtsbruch der Reichsverfassung angesehen wurde, und des beginnenden Dreißigjährigen Krieges versuchte er weiterhin ein gutes Verhältnis zu den protestantischen Reichsständen zu unterhalten und Maßnahmen die eine Wiedererlangung des Friedens erschweren könnten zu vermeiden.

Dementsprechend wandte er sich gegen die Einmischung des französischen Königs Heinrich IV. in den Erbstreit um die Grafschaft Jülich-Kleve und gegen den Einmarsch der Spanier in die Pfalz nach der Niederlage Friedrichs V. in der Schlacht am Weißen Berg. Auch war er mit der Wahl Matthias', der seinen Bruder Rudolf II. vom Thron verdrängt hatte, erst nach langem Widerstreben bereit und war auch dessen gesamte Regierunszeit reserviert diesem gegenüber.

Die Wahl und die Herrschaft Ferdinand II. erachtete er als höchstwichtig für den Fortbestand des Reiches und unterstützt diesen nach Kräften.

Die Stadt Mainz ließ er durch eine Schanze befestigen, die lange Zeit seinen Namen trug und brachte 1623 die Bergstraße zurück in das Erzstift, nachdem diese von seinem Vorgänger an den Kürfürsten der Pfalz verpfändet worden war. Außerdem ließ er in Aschaffenburg ein prächtiges Schloss errichten.

Hexenprozesse

Unter Johann Adam von Bicken und Johann Schweikhard von Kronberg gab es eine hysterische Steigerung der Hexenangst. In seinen Diensten war zeitweise Heinrich Schultheiss, später berüchtigter Hexenrichter in Westfalen.

Johann Schweikhard von Kronberg brachte System in die Hexenprozesse. Er befahl eine Untersuchungsordnung mit 18 General- und 98 Spezialfragen allen Gerichten zuzustellen.

Von 1600 bis 1630 sind für das Erzstift Mainz Dokumente zum Tod von 1879 Menschen als Opfer der Hexenverfolgungen erhalten geblieben. Die Hexenprozesse im Erzstift erreichten eine Sozialdisziplinierung größeren Stils, die mit anderen Mitteln in diesem Umfang und in dieser kurzen Zeit nicht durchführbar gewesen wäre. Hexenprozese wurden auch als Mittel der Gegenreformation eingesetzt.

Ähnliche massive Verfolgungen lassen sich in Süddeutschland nur in den Hexenprozessserien der Hochstifte Bamberg und Eichstätt sowie in Würzburg und Ellwangen nachweisen.

1611 wurden in Kleinwallstadt 84 Hexen hingerichtet. Auch im kurmainzischen Lohr begannen Hexenverfolgungen, denen über 170 Menschen zum Opfer fielen.

Literatur

Horst Heinrich Gebhard: Hexenprozesse im Kurfürstentum Mainz des 17. Jahrhunderts. Aschaffenburg, 1989

Soldan-Heppe, Geschichte der Hexenprozesse, Reprint München, 1911, Bd. II, S. 45 ff

Weblinks

http://mdz.bib-bvb.de/digbib/lexika/adb/images/adb014/@ebt-link?target=idmatch(entityref,adb0140238)    Eintrag in der ADB

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Luther und die Hexenverfolgungen

Martin Luthers Hexenreden/ Hexenpredigten 

Martin Luther war wie Calvin überzeugt von der Möglichkeit des Teufelspaktes, der Teufelsbuhlschaft und des Schadenszaubers und befürwortete die gerichtliche Verfolgung von Zauberern und Hexen.

Die Aussage des Alten Testaments „Die Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen“ (2. Mose 22,17) hatte für ihn Gültigkeit. Dies wird in einer Hexenpredigt deutlich, die Luther am 6. Mai 1526 zur Stelle 2. Mose 22,18 hielt.

Er verlieh hier seinem tiefen Abscheu vor dem Übel der Hexerei Ausdruck und gibt einer gnadenlosen Verurteilung der im Verdacht stehenden Frauen Recht:

„Es ist ein überaus gerechtes Gesetz, dass die Zauberinnen getötet werden, denn sie richten viel Schaden an, was bisweilen ignoriert wird, sie können nämlich Milch, Butter und alles aus einem Haus stehlen… Sie können ein Kind verzaubern… Auch können sie geheimnisvolle Krankheiten im menschlichen Knie erzeugen, dass der Körper verzehrt wird… Schaden fügen sie nämlich an Körpern und Seelen zu, sie verabreichen Tränke und Beschwörungen, um Hass hervorzurufen, Liebe, Unwetter, alle Verwüstungen im Haus, auf dem Acker, über eine Entfernung von einer Meile und mehr machen sie mit ihren Zauberpfeilen Hinkende, dass niemand heilen kann…

Die Zauberinnen sollen getötet werden, weil sie Diebe sind, Ehebrecher, Räuber, Mörder… Sie schaden mannigfaltig. Also sollen sie getötet werden, nicht allein weil sie schaden, sondern auch, weil sie Umgang mit dem Satan haben.“

Martin Luther war ein klarer Befürworter der Todesstrafe für Schadenszauberei, noch dazu mit einem stark frauenfeindlichen Akzent. In der Predigt vom 6. Mai 1526 sagt Luther fünfmal: „sie sind zu töten“ (Predigt 6. Mai 1526, WA 16, 551f.) Allerdings ist Martin Luther kein eifernder Hexenjäger gewesen.

Zahlreiche lutherische Theologen, Prediger und Juristen beriefen sich später auf einschlägige Aussagen Luthers. Bis heute finden sich im Kleinen Katechismus von Luther und im reformierten Heidelberger Katechismus Aussagen über Hexerei bzw. Zauberei.

Literatur

Martin Luther, Predigt 6. Mai 1526, WA 16, 551f.

Jörg Haustein: Martin Luthers Stellung zum Zauber- und Hexenwesen, Dissertation, 1990

Hartmut Hegeler, Hexenprozesse, die Kirchen und die Schuld, 2003, S. 6ff

Weblink

1518: Martin Luther und die Hexerei

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Balthasar Nuss

Balthasar Nuss (* um 1545; † 1618 in Bad Brückenau), Zentgraf in Hofbieber und Fulda; Verantwortlicher für die Hexenverfolgung im Hochstift Fulda in der Zeit von 1603 - 1606.

Ein Schwerpunkt während der Hexenverfolgung im katholischen Deutschland in den Jahren nach 1600 war das Hochstift Fulda in der zweiten Amtszeit des Fürstpropstes Balthasar von Dernbach (1602-1606).

Einen schaurigen Bekanntheitsgrad in diesem Zusammenhang erlangte Balthasar Nuss (fälschlich häufig auch: Ross), der ab 1592 Zentgraf von Hofbieber bei Fulda war. Zuvor hatte er die Stelle des Oberförsters und Stallmeisters auf Schloss Bieberstein inne. Als gleichsam rechte Hand des Fuldaer Abtes Balthasar von Dernbach folgte er jenem 1603 nach, um hier die Stelle des Zentgrafen einzunehmen. Balthasar von Dernbach übertrug ihm darüber hinaus die Durchführung der Hexenprozesse im gesamten Hochstift. In drei Jahren ließ er etwa 300 angebliche Hexen und Hexenmeister foltern und anschließend hinrichten. Das Vermögen der Opfer zog er für sich ein. Nach dem Tod des Fürstprobstes wurde er verhaftet und 13 Jahre in Haft gehalten. Schließlich wurde auch ihm der Prozess wegen Bereicherung im Zusammenhang mit den Hexenprozessen gemacht. Er wurde 1618 aufgrund eines Gutachtens der Ingolstädter Juristenfakultät enthauptet.

Literatur

Berthold Jäger , Zur Geschichte der Hexenprozesse im Stift Fulda. Forschungsstand - Kritik - Perspektiven, in: Fuldaer Geschichtsblätter 73 (1997), S. 7-64

Weblinks

http://www.hexenforschung.historicum-archiv.net/etexte/fulda.html

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Sebastian Röttinger

Sebastian Röttinger (* 1537; † 1608) war Doktor beider Rechte, Ratsadvokat und Bürgermeister der Reichstadt Nördlingen sowie Consulent der Fränkischen und Schwäbischen Reichsritterschaft.

Er gilt als einer der grausamsten deutschen Hexenjäger. Von 1589 bis 1598 starben 34 Frauen und ein Mann in Nördlingen auf dem Scheiterhaufen.

Weblink

http://www.rettinger.tv/4851/50623.html

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Georg Scherer

Georg Scherer (* 1540 in Schwaz (Tirol), † 1605 in Linz) war Jesuit und flammender Prediger gegen die Reformation.

1559 trat Scherer den Jesuiten bei. Die Familie war arm und sein Studium in Wien konnte er sich nur durch öffentliche Unterstützung leisten. 1564 promovierte er zum Magister der Philosophie, und ein Jahr später wurde er zum Priester geweiht.

Frühzeitig war Scherer Hofprediger in Wien und Graz. In dieser Position versuchte er, seine Habsburger Herrschaft für eine Politik im Sinne der Gegenreformation zu beeinflussen. 1590 wurde Scherer zum Rektor des Wiener Hauses bestellt aber schon 1594 wieder entfernt, da er zu streng gewesen sei. 1600 ging Scherer nach Linz.

Georg Scherer starb 1605, als ihn bei einer Hetzpredigt gegen Hexen in Linz in der Kirche auf der Kanzel der Schlag, traf.

Tomek bezeichnet ihn in seiner Kirchengeschichte als "tüchtigsten unter den Jesuiten Österreichs". Eder sieht Scherer als einen der gewandtesten Polemiker und Seelsorger seiner Zeit, spricht aber auch von seiner von Natur aus harten Art. Drobesch beurteilt Scherer kritischer, bezeichnet ihn als "jesuitischen Fundamentalisten".

Predigt gegen die Reformation

Gerade am Ende des 16 Jahrhunderts beginnt die Predigt ein Massenmedium zu werden und, durch die Erfindung des Buchdrucks, auf die öffentliche Meinung einzuwirken. Dadurch änderten sich auch Intention und Ziel der Predigt: zur theologischen Aufgabe gesellte sich eine politische hinzu. In seinen Predigten und Schriften bekämpft Scherer die Reformation äußerst hart. In verschiedenen Werken liefert er folgende Argumente für die katholische Kirche und gegen die Protestanten:

* In Ein christliches Gespräch von den Tauffceremonien erwähnt er die lange Tradition der Kirche, die "über die fünffzehenhundert Jahre von keinem Rechtsglaubigen jemals angefochten [ worden sei] " .

* In Eigentliche Abcontrafeyung einer neuen unerhörten Monstranzen macht Scherer die Protestanten lächerlich und erzählt dazu die Geschichte eines protestantischen Predicanten, der mit sich eine Puppe gehabt hätte, aus der er die Kommunion erteilt hätte. Geschickt verwendet er das Aussehen des Männchens, um die "Fehler" und "Laster" der Protestanten darzustellen.

* In der lutherische Bettlermantel vergleicht Scherer (wie der Name schon sagt) die Lehrer der Protestanten mit einem Mantel eines Bettlers, welcher aus vielen Kleidungsfetzen zusammengeflickt sei. Genauso hätten die Anhänger Luthers "allerley Ketzereien [von] vor vil hunderte Jaren" an den Tag gebracht und dadurch "einen elenden stücklichten zerlumpten und zerflickten Glauben" geschaffen haben.

Spätere Kommentatoren von Scherers Predigttätigkeit fanden seine Einstellung allzu sehr von Hass auf die Protestanten geprägt. Anderes als sein Kollege, Abraham a Sancta Clara, geriet Scherer bei der Nachwelt schnell in Vergessenheit.

Hexen - Prediger

* In einer Predigt über die Befreiung einer Frau von 12.652 Teufeln behauptet Scherer nur die Rituale der katholische Kirche würden wirksam vor dem Satan schützen.

* 1583 hielt Scherer vor dem Wiener Stephansdom in der Zeit der Hexenverfolgungen eine Hetzpredigt gegen die Hexen im Allgemeinen, und gegen Elisabeth Plainacher im Besonderen. Das erregte Volk fordert nun, daß man sie foltern soll, um ein Geständnis zu erzwingen. So führte seine Predigttätigkeit zum Tod von Elsa Plainacher.

Primärliteratur

* Georg Scherer, Christliche Erinnerung bey der Historien von jüngst geschehener Erledigung einer Jungfrauen die mit zwölftausendt sechshundert zwey und fünfzig Teufeln besessen gewesen.

In: Georg Scherers von Schwatz der Societet IESV Theologi anderer Theil (Kloster Bruck, 1600) 189 - 206.

* Georg Scherer, Der lutherische Bettlermantel

In: Erster Theil aller Schriften, Bücher und Tractätlein welche Georg Scherer Societas IESV Theologus bishero zu unterschiedlichen Zeiten durch den Truck ausgeben lassen (Kloster Bruck, 1599) 455 - 460.

* Georg Scherer, Eigentliche Abcontrafreyung einer neuen unerhörten Monstranzen.

In: Erster Theil aller Schriften, Bücher und Tractätlein welche Georg Scherer Societas IESV Theologus bishero zu unterschiedlichen Zeiten durch den Truck ausgeben lassen (Kloster Bruck, 1599) 117 - 148.

* Georg Scherer, Ein christliches Gesprech von den Tauffceremonien zwischen einem catholischen Pfarhern und [einer] lutherischen Hebamme.

In: Erster Theil aller Schriften, Bücher und Tractätlein welche Georg Scherer Societas IESV Theologus bishero zu unterschiedlichen Zeiten durch den Truck ausgeben lassen (Kloster Bruck, 1599) 1 - 43.

Sekundärliteratur

* Werner Drobesch, Sozialpolitische Aussagen in den Predigtsammlungen der Gegenreformation.

In: Katholische Reform und Gegenreformation in Innerösterreich 1564-1628, ed. France M. Dolinar (Klagenfurt, 1994) 491 - 507.

* Karl Eder, Glaubensspaltung und Landstände in Österreich 0b der Enns 1525-1602 (Linz, 1936).

In: Reformation und Literatur, ed. Jean Marie Valentin (Amsterdam, 1979) 299 - 346.

* Gernot Heiß, Konfessionelle Propaganda und kirchliche Magie.

In: Römische Historische Mitteilungen (Wien, 1990/91) 51 - 103.

* Gottfried Miereau, Das publizistische Werk von Georg Scherer S.J. (phil. Diss. Wien 1968).

* Paul Müller, Ein Prediger wider die Zeit. Georg Scherer (Wien/Leipzig 1933).

Weblink

http://www.bautz.de/bbkl/s/s1/scherer_g.shtml

http://steinbeisser.de/ebaybilder/html/24871A.html

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Heinrich von Schultheiß

Heinrich von Schultheiß (* 1580 in Scharmede bei Salzkotten; † 1646 vermutlich in Arnsberg) war ein berüchtigter Hexenrichter in Westfalen. Bekannt wurde er aber als Hexentheoretiker vor allem durch Streitschriften zur Verteidigung der Hexenprozesse.

Familiäre Herkunft und Ausbildung

Wenn es richtig ist, dass Schultheiß Sohn eines Heinrich Schulte aus Scharmede im damaligen Hochstift Paderborn war, stammte er aus einer begüterten großbäuerlichen Familie. Vater Heinrich war zudem als Amtmann Vertreter der Obrigkeit und stand in Beziehung zum geistlichen und weltlichen Adel des Territoriums. Der junge Heinrich wuchs in einer Zeit auf, als die Gegenreformation unter Bischof Dietrich von Fürstenberg (1585-1618) im Hochstift ihren Höhepunkt erreichte. Unter ihm übernahmen die Jesuiten die Domschule, die auch Heinrich besuchte. Inwieweit diese für seine Haltung in der Hexenfrage prägend waren, muss unklar bleiben. Für seine spätere Entwicklung bemerkenswert ist allerdings, dass bereits sein Vater 1597 an einem Hexenprozess als Schöffe beteiligt war, bei dem zwölf Frauen verurteilt und hingerichtet wurden. Wenn auch vergeblich, wurde der Vater von einem Sohn einer Verurteilten wegen Rechtsbeugung vor dem Reichskammergericht verklagt. Prägend dürfte auch der Verfolgungseifer von Bischof Dietrich im Paderborner Land und dessen Bruder Kaspar von Fürstenberg als Landdrost im Herzogtum Westfalen gewesen sein.

Neben der väterlichen Unterstützung erlaubte ihm eine kleine geistliche Pfründe ein Studium der Jurispudenz in Köln und Würzburg. Seine juristischen Lehrer ließen keinen Zweifel an der Notwendigkeit der Hexenverfolgung, plädierten dabei aber für die Zuständigkeit weltlicher Gerichte. Schultheiß schloss sein Studium mit dem Titel eines Doktors ab. Er verließ den Klerikerstand und trat als bürgerlicher Fachmann für das römische Recht in die Dienste des Mainzer Erzbischofs Johann Schweikhard von Kronberg. Er heiratete mit Adelheid Kemp eine Verwandte des kurkölnischen Kanzlers Dr. Johann Kemp. Wohl nicht zuletzt diese Verwandtschaft trug zum Wechsel in die Dienste der Kölner Kurfürsten bei.

Wirken als Hexenrichter

Wohnhaus des Hexenrichters Schultheiß in ArnsbergUm 1610 wurde Schultheiß zunächst Kommissar am Hofgericht in Köln und kam um 1614 nach Arnsberg in das Herzogtum Westfalen. Dort war er zunächst kurfürstlicher Rat und "advocatus fisci" (d.h. Vertreter des Fiskus in Prozessen mit den Untertanen). Damit war er ein Mitglied der kurfürstlichen Zentralverwaltung und hatte gute Beziehungen sowohl zu seinen Vorgesetzten den Landrosten Kaspar und Friedrich von Fürstenberg. Auch sein Verhältnis gegenüber Ferdinand Erzbischof von Köln war vertrauensvoll.

Der Bonner Hof und die kurfürstlichen Beamten im Herzogtum waren im Zuge der Staatsbildung der frühen Neuzeit bestrebt, die Rechte des (fernen) Kurfürsten gegen die Landstände durchzusetzen. Wenngleich diese Bemühungen im Wesentlichen nur begrenzten Erfolg hatten, ist dieser berufliche Hintergrund doch bezeichnend. Das Phänomen der Hexenprozesse im 17. Jahrhundert war eben kein Relikt des Mittelalters, sondern vielmehr in gewissen Sinn Teil des frühneuzeitlichen Modernisierungsprozesses und des konfessionellen Zeitalters. Gerade auch bei Schultheiß sind Bekämpfung des "Hexenunwesen" und Kampf gegen den Protestantismus nur schwerlich zu trennen.

Als Hexenprozesskommissar leitete Schultheiß 1616 die Hexenprozesse in Hirschberg und 1621 in Arnsberg. Daneben war er 1623 an Verfahren gegen Hochverrat im Bistum Paderborn beteiligt und war auch in diesem Zusammenhang für verschiedene Todesurteile und die Hinrichtung von Unterstützern des evangelischen Heerführers Christian von Braunschweig verantwortlich. Abgesehen davon, dass es sich hierbei um einen gänzlich anders gelagerten Fall handelt, muss betont werden, dass die Hexenverfolgung kein katholisches Phänomen war, sondern gleichermaßen in protestantischen Territorien stattgefunden hatte. Es handelte sich im Kern vielmehr um ein Phänomen einer tief verunsicherten Gesellschaft. Dafür spricht auch, dass sich evangelische Befürworter von Hexenprozessen ausdrücklich auf eine Schrift von Schultheiß (dazu s.u.) beriefen.

Die Tätigkeit von Schultheiß als Hexenjäger fiel in den 1630er Jahren mit dem Höhepunkt der Hexenverfolgungen überhaupt zusammen. Nach Angaben von Decker fallen allein in die Jahre 1628 bis 1631 im Herzogtum Westfalen über 600 Hinrichtungen. Nachweislich war Schultheiß dabei an Prozessen in Anröchte, Ostereiden, Erwitte und in Arnsberg beteiligt.

Neben den zahlreichen weitgehend unbekannten Verurteilten fiel dem Hexenrichter mit Henneke von Essen auch ein Kollege in den Diensten des Kurstaates und mehrfacher Bürgermeister der Residenzstadt Arnsberg zum Opfer. Inwieweit dabei etwa Konflikte zwischen der einheimischen, ständisch orientierten Funktionselite und den zentralstaatlich orientierten Abgesandten des Kurfürsten eine Rolle spielten, muss vorerst unklar bleiben.

Zum Dank für seine geleisteten Dienste erhob der Kurfürst Schultheiß in den frühen 1630er Jahren in den Adelsstand. Damit hatte er eine bemerkenswert moderne Karriere hinter sich. Obwohl sein Vater wirtschaftlich Großgrundbesitzer war, blieb dieser rechtlich doch Eigenhöriger. Sein Sohn schaffte durch Bildung und Protektion dagegen den Aufstieg nicht nur ins Bildungsbürgertum sondern sogar in den Adel. Auch sein Lebensstil bewegte sich wenig eindeutig zwischen den Ständen. Einerseits spricht der systematische Erwerb von Landbesitz und der Bau eines "Lusthauses" im Dickenbruch bei Arnsberg für den Versuch, einen adeligen Lebenstil zu kopieren. Auf der anderen Seite ist der Kauf eines Sägewerks Beleg für einen ausgeprägten bürgerlichen Erwerbstrieb. In der Stadt Arnsberg bewohnte Schultheiß ein Haus direkt am Marktplatz und unmittelbar in der Nähe des Rathauses. Ob der volkstümliche Name "Himmelspförtner Haus" sich auf die Tätigkeit von Schultheiß als Richter in Hexenprozessen bezieht, ist freilich umstritten. Das "Himmelspförtner Haus" ist ein Haus auf dem Grundstück der späteren Gastwirtschaft "Zur Krim". Dass heute im Gebäude eine Rechtsanwaltspraxis residiert, ist jedoch ein historischer Zufall.

Den weiteren Aufstieg verhinderte der Vormarsch protestantischer Truppen im Verlauf des dreißigjährigen Krieges. Bereits 1633 musste Schultheiß nach Köln fliehen, wo er auch seine Schrift über Hexenprozesse (s.u.) drucken ließ. Nach seiner Rückkehr ins Herzogtum Westfalen war er im Jahr 1643 an den "Zaubereiprozessen" in Werl beteiligt.

In den Hexenverfahren spielte er eine verhängnisvolle Rolle, weil er kein Erbarmen mit den Opfern zeigte. Das Verfahren von Schultheiß entsprach dabei dem damals üblichen Vorgehen. Aufgrund von Denunziationen erfolgten Verhaftung, Folter, Geständnis und Urteil.

Gestorben ist er wohl im Jahr 1646 in Arnsberg.

Autor und Theoretiker der Hexenprozesse

Schultheiß ist heute vor allem berüchtigt durch sein Buch "Außführliche Instruction Wie in Inquisition Sachen des grewlichen Lasters der Zauberey...zu procediren" von 1634. Dieses Buch hatte mit etwa 500 Seiten einen durchaus beachtlichen Umfang. Allerdings handelte es sich weniger um ein wissenschaftlich-juristisches Werk im engeren Sinne, sondern um eine Schrift die sich vornehmlich an den Adel in seiner Eigenschaft als Inhaber der Patrimonialgerichtsbarkeit richtete. Dafür sprechen sowohl die deutsche Sprache wie auch die Dialogform der Schrift. Auch inhaltlich war es nur teilweise eine Anleitung wie ein Hexenprozess zu führen sei. Daneben spielte auch die Rechtfertigung des eigenen Vorgehens, etwa im Fall des Bürgermeisters vom Essen, im Herzogtum Westfalen und dem Hochstift Paderborn eine wichtige Rolle.

Bemerkenswerterweise ging Schultheiß nur indirekt auf den ebenfalls eng mit Paderborn verbundenen Zeitgenossen Friedrich Spee von Langenfeld und seine gegen die Hexenprozesse gerichtete Streitschrift "Cautio criminalis, seu de processibus contra Sagas Liber" ein.

Inwieweit die Schrift von Schultheiß tatsächlich Einfluss hatte, ist unbekannt, da nicht klar ist, in welcher Auflage sie erschienen war. Heute existieren noch fünf Exemplare. Auch war sein Buch bei den Zeitgenossen nicht unumstritten. Vielmehr haben sie, soweit man sehen kann, das Werk negativ beurteilt.

Das Buch Hochnötige Unterthanige Wemütige Klage Der Frommen Unschültigen des Amsterdamer Kaufmanns Hermann Löher von 1676 gibt z.B. auf S. 246 ein Verhör des damaligen Hirschberger Richters Heinrich von Schultheiss von 1616 wieder, der eine Angeklagte, die Wintersche, verhört und dabei Antworten suggeriert. Mit dieser Angeklagten hat sich der Hirschberger Pfarrer Michael Stappert unterhalten und diese Aufzeichnungen gemacht.

Wie anachronistisch das Buch von Schultheiß offenbar war, zeigt die Distanzierung von Kurfürst Ferdinand von Köln, der selbst einer der Verantwortlichen für zahlreiche Hexenprozesse war. Geradezu katastrophal für den Autor fiel ein Gutachten seiner eigenen "Alma mater" der Universität Köln aus. Darin hieß es unter anderem: Die Schrift von Schultheiß "fuße auf ungewissen Grundfesten, nämlich auf menschlichen Mutmaßungen, auf liederlichen, frevlerischen Nachdenken..."

Literatur

Rainer Decker: Der Arnsberger Hexen-Richter Dr. Heinrich von Schultheiß (ca.1580-1646). In: Arnsberger Heimatblätter Jg.16/1995. S.22-35.

Weblinks

http://dz-srv1.sub.uni-goettingen.de/cache/toc/D289241.html    (Eine Außführliche Instruction Wie in Inquisition Sachen des grewlichen Lasters der Zauberey gegen Die Zaubere der Göttlichen Majestät und der Christenheit Feinde ohn gefahr der Unschuldigen zu procediren ...)

http://members.aol.com/Deckerpaderborn/schultohneAnm.html 

http://members.aol.com/Deckerpaderborn/Sauerland.html

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Johannes Trithemius

Johannes Trithemius, eigentl. Johannes Heidenberg oder Johannes Zeller, (* 1. Februar 1462 in Trittenheim; † 13. Dezember 1516 in Würzburg) war Abt im Kloster Sponheim, vielseitiger Gelehrter und Humanist. Er wurde auch bekannt als Hexentheoretiker.

Leben

Johannes Heidenberg wurde in Trittenheim an der Mosel geboren. Er nannte sich später Johannes Trithemius (nach der latinisierten Schreibung seines Geburtsortes).

Bevor er ein Jahr alt war, starb sein Vater. Sein Stiefvater, den seine Mutter sieben Jahre später heiratete, war ein Bildungsgegner und legte dem jungen Trithemius zahlreiche Steine in den Weg. Nur im geheimen und unter grossen Schwierigkeiten konnte er Griechisch und Latein erlernen, später auch Hebräisch. Mit 17 Jahren floh er aus seinem Elternhaus und begab sich auf die Suche nach herausragenden Lehrern, dabei reiste er über Trier, Köln, die Niederlande und Heidelberg und gelangte Ende Januar 1482 in das Benediktinerkloster in Sponheim bei Bad Kreuznach, in das er schließlich eintrat. Bereits am 29. Juli 1483, nur eineinhalb Jahre nach seinem Klostereintritt, wurde er als jüngstes Mitglied des Konvents zum 25. Abt des Klosters gewählt.

Mit Nachdruck beseitigte Trithemius die bis dato leichtlebigen Gewohnheiten der Mönche und brachte durch zahlreiche theologische und pädagogische Aktivitäten eine neue Ernsthaftigkeit ins Klosterleben. Durch diese Disziplinierungen und eine Neuregelung der Klosterrechte gelang ihm auch eine wirtschaftliche Konsolidierung der heruntergekommenen Finanzen. Seine ungewöhnliche Aktivität und Durchsetzungskraft blieb nicht lange unbemerkt und so wurde er bald als Visitator der umliegenden Schwesterklöster eingesetzt und schließlich zum Mitpräsidenten des Generalkapitels ernannt.

In Ausübung seiner amtlichen Tätigkeiten und als gefragter Prediger und Redner bereiste Trithemius weite Teile Deutschlands, sehr zum Vorteil seiner großen Leidenschaft, der Bibliothek des Klosters. Bei seinem Eintritt in das Kloster waren dort 48 Bücher vorhanden, in der damaligen Zeit für eine Klosterbibliothek eine durchaus übliche Anzahl. 1505, als Trithemius Sponheim verließ, war der Bestand auf mehr als 2000 Exemplare angewachsen, eine der größten, wenn nicht die größte Bibliothek Deutschlands. Der überwiegende Teil der Klostereinnahmen wurde dafür aufgewendet. Der Ruhm dieses Wissenschatzes strahlte über ganz Europa, machte damit auch Trithemius bekannt und zog einen großen Strom gelehrter Besucher nach Sponheim. Neben den führenden Humanisten seiner Zeit, Johannes Reuchlin, Conrad Celtis, Johann von Dalberg, Dietrich Gresemund oder Jakob Wimpheling war er mit Bischöfen, Kurfürsten und selbst Kaiser Maximilian I. mindestens in brieflichem Kontakt.

Die zahlreichen hohen Gäste, die aufwendig bewirtet werden mussten, brachten viel Arbeit für die Mönche. Ebenso führte Trithemius ein strenges Regiment und duldete keinen Schlendrian im Klosterleben. Dies führte auf Dauer bei den trägen Mönchen zu immer größerer Feindschaft gegenüber ihrem Abt und schließlich verbrannten die Mönche 1505 einen Teil seiner geliebten Bibliothek, als Trithemius krank in seiner Kammer lag. Die Kluft zwischen den Mönchen und ihrem Abt war unüberbrückbar geworden und so verließ er im selben Jahr Sponheim und begann ein Wanderleben, bis er 1506 im Schottenkloster Sankt Jakob in Würzburg eine neue Heimstatt fand. Dort wurde er im selben Jahr ebenfalls zum Abt gewählt; diese Funktion hatte er bis zu seinem Tode 1516 inne. In Sankt Jakob wurde er wegen seiner Gelehrtheit wohl hochgeachtet, der Verlust seiner Bibliothek überschattete und verbitterte jedoch seinen Lebensabend, brachte einen drastischen Rückgang der Besucher und damit seiner Kontakte mit sich.

Wirkung und Werk

Trithemius gilt als eine der vielseitigsten und bedeutendsten deutschen Gelehrtenpersönlichkeiten seiner Zeit, und das, obwohl er nie eine Universität besucht hatte. Neben seiner regen Vortragstätigkeit war er ein begehrter Lehrer und Ratgeber in intellektuellen und höfischen Kreisen. Selbst Männer vom Format eines Johannes Reuchlin und Conrad Celtis rühmten seine Gelehrsamkeit. Alexander Hegius berichtete über seinen Besuch mit den Worten „Ich habe das große, glänzende Licht der Welt gesehen“. Kurfürst Joachim I. von Brandenburg, der als Schüler beim Abt weilte, bezeichnete ihn als „Glanz unseres Zeitalters“ und als „Arche der gesamten Weisheit“. Nicht gerade bescheiden schrieb er dann auch in einem Brief über sich selbst „Ich bin jener Trithemius, den Gelehrte wie Ungelehrte wie ein Orakel des Apollo ansahen“.

Trithemius verfasste über 90 Bücher, anfangs über Theologie und Ordensreformen. Später weitete sich sein Schaffen auf Heiligendarstellungen, Wunderberichte, Stammes- und Klosterchroniken sowie viel beachtete Kataloge und Nachschlagewerke aus. Ebenso schrieb er über Astrologie und Magie, hier war er u.a. Verfasser eines Standardwerkes über Kryptographie und Steganographie; solche Themen wurden in jener Zeit auch unter der Geistlichkeit viel diskutiert und gelesen.

1494 wurde der bis dahin in gutem Ruf stehende Trithemius jedoch erstmals mit dem Vorwurf der Geschichtsfälschung konfrontiert, als er in seinem Werk De laudibus sanctissimae matris Annae („Zum Lob der heiligen Anna“) behauptete, dass diese ihre Tochter Maria unbefleckt empfangen habe. Zur Untermauerung einiger Angaben in seinen geschichtlichen Werken, erfand er kurzerhand die Chronisten „Meginfried“ und „Hunibald“, um dadurch seine Ausführungen historisch zu bezeugen. Auch einige seiner Wundererzählungen konnten einer seriösen Betrachtung nicht standhalten. Die meisten, wenn auch möglicherweise gut gemeinten, Fälschungen waren recht grob und wurden noch zu seinen Lebzeiten entdeckt. Dies trug ihm mancherlei Kritik seiner Zeitgenossen, von „zusammengelogenen Geschichten“ über „mönchische Überheblichkeit“ bis zu „Märchenerzähler“ ein.

Noch schwerwiegender wirkten sich seine magischen Interessen aus. Obwohl er immer wieder betonte, dass es sich nur mit der weißen Magie, die im Einklang mit der Kirchenlehre stand, beschäftigte, geriet er bald in Verdacht, auch mit der schwarzen Magie, also mit Teufelswerk, in Verbindung zu stehen. Einerseits veröffentlichte er mit seinem Antipalus maleficiorum („Gegner der Hexereien“) ein geradezu fürchterliches Hetzwerk gegen Zauberer und Hexen, das selbst den Hexenhammer in den Schatten stellte. Andererseits schrieb er das Buch De septem secundeis („Von den sieben Geistern“), in dem er selbst von sieben Planetengeistern, die in Gottes Auftrag die Welt regierten, berichtet. Dies wurde trotz seiner gegenteiligen Beteuerungen als teuflische Magie angesehen. Einige seiner Werke standen dann auch jahrhundertelang auf dem Index. Nur aufgrund seiner rednerischen Begabung und mit Hilfe von einflussreichen Freunden entkam er der Anklage wegen Ketzerei und damit dem Scheiterhaufen.

Literatur

Arnold, Klaus: Johann Trithemius, 1462-1516; Schöningh, Würzburg 1991; ISBN 3-87717-045-5

Brann, Noel L.: The abbot Trithemius; Brill, Leiden 1981; ISBN 90-04-06468-0 (englisch)

Brann, Noel L.: Trithemius and magical theology, a chapter in the controversy over occult studies in early modern Europe; State Univ. of New York Press, Albany NY, 1999; ISBN 0-7914-3962-3 (englisch)

Kuper, Michael: Johann Trithemius, der schwarze Abt; Zerling, Berlin 1998; ISBN 3-88468-065-X

Lehmann, Paul: Merkwürdigkeiten des Abtes Johannes Trithemius; Verlag der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, München 1961

Roth, F.W.E.: Studien zum Johann Trithemius-Jubeljahr (1516); Pustet, Salzburg 1916

Schneegans, W.: Abt Johannes Trithemius und Kloster Sponheim; Schmithals, Kreuznach 1882

Weblinks

http://dispatch.opac.ddb.de/DB=4.1/REL?PPN=118642960   Literatur von und über Johannes Trithemius im Katalog der DDB

http://www.bautz.de/bbkl/t/trithemius_j.shtml   Kurzbiografie im Kirchenlexikon

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