Erinnern statt Vergessen - Opfer der Hexenverfolger
1. Erinnern statt Vergessen (einleitende Bemerkungen)
3. Hexenjäger, Hexenverfolger, Hexenrichter, Hexenprediger
4. Orte mit Hexenprozessen: Namen, Denkmäler, Gedenktafeln
5. Widerstand in der Zeit der Hexenverfolgungen - Franken
6. Orte mit Hexendenkmälern in Deutschland und Europa
3.
Hexenjäger, Hexenverfolger, Hexenrichter, Hexenprediger
Fragenkataloge
bei Verhören in Hexenprozessen durch die Richter.
Ein sehr detaillierter Fragekatalog findet sich z.B. bei Wolfgang Behringer
(Hrsg.): ''Hexen und Hexenprozesse in Deutschland'', 7. Auflage, München 2010,
S. 280-285
https://m.facebook.com/KelheimD/posts/325466137639016
http://www.hexenprozesse.at/fragenkatalog-dateien/fragenkatalog.pdf
Johann Gottfried I. von Aschhausen
Johann Georg
II.
Fuchs
von Dornheim
Heinrich Institoris / Heinrich Kramer
Johann Schweikhard von Kronberg
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Eine biblische Grundlage für
die Ketzerverfolgung und auch Hexenverfolgung: Jesus: Ich bin der Weinstock, ihr seid die Reben. Wer in mir bleibt und in wem ich bleibe, der bringt reiche Frucht; denn getrennt von mir könnt ihr nichts vollbringen. Wer nicht in mir bleibt, wird wie die Rebe weggeworfen, und er verdorrt. Man sammelt die Reben, wirft sie ins Feuer und sie verbrennen. (Joh. 15,5-16) Dieses Gleichnis wurde im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit durchaus wörtlich genommen. |
Vincentius von Berg
Vincentius von Berg: "Von
der Begleitung deren Malefitz-Persohnen biß zur Richtstatt"
Seelsorgerliche Begleitung von Hexen auf dem Weg zur Hinrichtung
Enchiridium Quadripartitum P. Vincentii von Berg
Franciscani Conventualis.
Pars Prima
Exhibet Varias, Selectas, Exquisitissimasque Benedictiones rerum omnigenarum
Approbatas; & quibus Viri Sancti usi dicuntur.
Pars Secunda
Tractat de Regulis Artis Exorcisticae cum suis Exorcismis, ac Remediis adversus
quaevis maleficia, & id genus, afflictiones tam hominum, quam animalium.
Pars Tertia
Agit De Archi-Confraternitate S. P. N. Francisci, Chordigeris, Tertiariis,
Novena S. Antonii, ejus Confraternitate, nec non Ordini nostro Affiliatis.
Pars Quarta
Praescribit modum Aegros, Agonizantesque adjuvandi; agendi cum obstinatis,
Haereticis convertendis, Sagis Examinandis, incarceratis invisendis, Reisque
Educendis. Accedit horum Anacephalaeosis in germanismo. In hanc commodissimam
formam redactum, iconibus illustratum Indiceque Alphabetico instructum.
Cum permissu Superiorum
Coloniae, typis Joannis Conradi Gussen, sub Semilunio prope PP. Praedicatores,
1743
Köln 1741
Ritual und Prozedur beim Vollzug von Todesstrafen
Der deutschsprachige 4. Teil des Werks befaßt sich mit "der Begleitung
deren Malefitz-Persohnen biß zur Richtstatt".
Die drei anderen Teile sind in Latein gehalten und befassen sich mit
I. verschiedenen theologische Arbeiten
II. dem Exorzismus
III. Ordensregeln der Franziskaner
Johann
Gottfried I. von Aschhausen
Johann
Gottfried von Aschhausen (* 12. August 1575 in Lauda / heutiges Baden; † 29.
Dezember 1622 auf dem Fürstentag zu Regensburg) war Fürstbischof und regierte
Würzburg und Bamberg in Personalunion.
Unter
seiner Regierung nahmen die Hexenverfolgungen große Ausmaße an.
1612/1613
und 1617/1618 starben im Hochstift Bamberg 300 Personen in den Flammen der
Scheiterhaufen. Allein 1617 wurden 102 Menschen im Hochstift als Hexen
hingerichtet.
Die
Hexenverfolgungen wurden unter seinem Nachfolger Johann Georg II. Fuchs von
Dornheim noch gesteigert.
Literatur
Erwin
Gatz (Hrsg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches, Bd. 3, 1448-1648,
Berlin 1996
Günter
Dippold, Aspekte der "Hexen"- Verfolgung im Hochstift Bamberg, in:
BHVB 135, (1999), 291-305
Birke
Grießhammer, (Hrsg.), Drutenjagd in Franken 16.-18.Jahrhundert, 4. Auflage Nürnberg
1999
Britta
Gehm. Die Hexenverfolgung im Hochstift Bamberg und das Eingreifen des
Reichshofrates zu ihrer Beendigung, (=Rechtsgeschichte und Zivilisationsprozess;
Bd. 3), Hildesheim 2000
ADB
XIV, 451f
DHGE
6, 457-471 (Bistum Bamberg)
NDB
X, 467f.
LThK
II, 1059 (Aschhausen), 1381f. (Bamberg, Bistum)
Weblinks
*
http://www.bautz.de/bbkl/a/aschhausen_j_g.shtml
*
http://www.bamberga.de/hexenverhoer_daniel_bittl.htm
Johann
Adam von Bicken
Johann
Adam von Bicken (* 1564; † 10. Januar 1604) war Erzbischof und Kurfürst von
Mainz und damit Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches.
Der
Erzbischof hat viele Hexenprozesse durchführen lassen. Ein späterer Chronist
schrieb: ´Unser Rheingau mit dem übrigen Erzstifte (mochte) die göttliche
Vorsicht preisen, dass sie Erzbischofs Johann Adam Regierungs-Tage gekürzt hat,
bey deren Verlängerung sicherlich zwey Drittheile seiner Unterthanen als
angebliche Zauberer und Unholde des Feuertodes gestorben sey würden.`
Ein
Zeitgenosse des Regenten kommentierte seine Regentschaft: ´1603 unternahm der
hochwürdigste Herr größere Anstrengungen, zwei Seuchen auszumerzen. Die eine
war die Aberkunst der Zauberer und Hexen, die andere die der Häresie. Gegen
erstere verordnete er scharfe Befragung und gerichtliche Untersuchungen und an
manchen Orten wurden zahlreiche Weiblein als Hexen verbrannt.`
Am
5. August 1603 ließ der Erzbischof den reformierten Pfarrer Anton Praetorius, Kämpfer
gegen Hexenprozesse und Folter in Oberwöllstadt inhaftieren, entließ ihn aber
einige Wochen später nach Protesten des Heidelberger Kurfürsten Friedrich IV.
aus dem Gefängnis.
Literatur
*
Horst Heinrich Gebhard: Hexenprozesse im Kurfürstentum Mainz des 17.
Jahrhunderts. Aschaffenburg 1989
*
Erika Haindl: Zauberglaube und Hexenwahn, Gegen das Vergessen der Opfer der
Hexenprozesse im Kurfürstlich-Mainzischen Amt Hofheim im 16. und 17.
Jahrhundert. Hofheim a.T., 2001, S. 30
Weblink
http://www.rheinhessen.regionalgeschichte.net/4607.html
http://mdz1.bib-bvb.de/~ndb/ndbvoll.html
Franz
Buirmann
Franz
Buirmann, * 1590 in Euskirchen, (im Mai 1608 in die Matrikel der Kölner
Universität eingetragen), ab 1628 Bürger von Bonn, vor 1635 mit Katharina
Walravens verheiratet.
Er
war berüchtigter kurkölnischer Hexenkommissar in der Stadt Rheinbach, wo er
1631 mindestens 20 Menschen wegen Hexerei zum Tode verurteilte. Er hatte zu
diesem Zeitpunkt schon über 50 Todesurteile in Bonn und Umgebung bewirkt.
So
wurde von ihm in der Stadt Rheinbach der ehemalige Bürgermeister Hilger Lirtzen
aufs Schärfste gefoltert und im Juli 1631 verbrannt.
Die
Serie von Hexenprozessen dauerte bis 1638. Insgesamt sollen während dieser Zeit
in den drei Ortschaften Rheinbach, Meckenheim und Flerzheim über 100 Menschen
verbrannt worden sein.
Er
wandte die Folter unter bewusster Missachtung der kaiserlichen
Halsgerichtsordnung an. Schöffen, die dagegen protestierten, mussten teilweise
mit ihrem Leben dafür bezahlen.
Dies
ist der Hintergrund für das Buch Hochnötige Unterthanige Wemütige Klage Der
Frommen Unschültigen, das Hermann Löher 1676 in seinem Amsterdamer Exil veröffentlichte.
Literatur
Rainer Decker, Hexen, Magie,
Mythen und die Wahrheit, Darmstadt, 2004
Weblink
http://www.siegburg.de/freizeit/hexen
(zum Wirken von Buirmann in Siegburg)
http://www.zeitenblicke.de/2002/01/becker/becker.html
(zum Wirken von Buirmann in Rheinbach)
http://www.zeitenblicke.de/2002/01/becker/becker.html
(zum Wirken von Buirmann in Bonn, Rheinbach, Meckenheim, Heimerzheim, Flerzheim,
Siegburg und Schwarzrheindorf.)
http://www.rheinbach.de/stadtarchiv/pdf/loeher_info.pdf
(zum Wirken von Buirmann in Rheinbach)
Calvin
und die Hexenprozesse
Genau
wie Luther befürwortete Calvin vehement die Verfolgung der Hexen und deren
Hinrichtung. Johannes Calvin rief in wörtlicher Befolgung alttestamentlicher
Aussagen dazu auf, „Hexen“ aufzuspüren und gnadenlos „auszurotten“. Er
forderte die unerbittliche Verfolgung und Vernichtung von Feinden Gottes, damit
auch der Hexen.
Unter
Berufung auf die Bibelstelle Exodus 22, 17 erklärte Calvin, Gott selbst habe
die Todesstrafe für Hexen festgesetzt. In seinen Predigten über das erste Buch
Samuel tadelte er darum jene, welche die Verbrennung der Hexen ablehnen, und
wollte sie als Verächter des göttlichen Wortes aus der Gesellschaft ausstoßen.
Wer sich gegen die Hinrichtung der Hexen auszusprechen wagte, setzte sich der
Gefahr schwerster Verfolgungen, des Bannes oder Todes aus. Calvin glaubte, dass
drei Jahre lang Männer und Frauen in Genf durch Zauberkünste die Pest
ausbreiteten und hielt alle ihnen durch die Folter abgepressten
Selbstanschuldigungen für wahr, nachträglichen Widerruf für unwahr. 1545
wurden innerhalb weniger Monate 34 Unglückliche nach entsetzlichen Martern vor
allen Häusern, die sie angeblich mit Pest behext hatten, verbrannt.
Der
deutsche calvinistische Pfarrer Anton Praetorius wandte sich 1602 mit seinem
Buch Von Zauberey vnd Zauberern Gründlicher Bericht mit Argumenten aus der
Bibel vehement gegen Calvins und Luthers Aufruf zur Verbrennung der Hexen und
forderte die Abschaffung der Folter.
Literatur
Oskar
Pfister: Das Christentum und die Angst, Zürich 1945
Oskar
Pfister: Calvins Eingreifen in die Hexer- und Hexenprozesse von Peney 1545 nach
seiner Bedeutung für Geschichte und Gegenwart, Zürich 1947
Hartmut
Hegeler, Hexenprozesse, die Kirchen und die Schuld, 2003, S. 6ff
Weblink
http://ccel.org/ccel/calvin/calcom04.ii.x.vi.html?bcb=0
(John Calvin, Harmony of the Law (V2) Auslegung von Exodus 22, 18 auf
englisch)
http://www.ccel.org/ccel/schaff/hcc8.iv.xiii.x.html?bcb=0#fnf_iv.xiii.x-p15.1
Hermann
Cothmann
Hermann
Cothmann, auch Herman Cothman, (* 1. Mai 1629 in Lemgo; † 1683 ebenda) war Bürgermeister
von Lemgo und berüchtigt für seine Hexenverfolgungen.
Er
war der Neffe von Hermann Goehausen (Rechtsprofessor an der Universität
Rinteln, der als Theoretiker der Hexenverfolgung hervortrat) und ging 1649-51 an
die Universität Rostock und 1657-59 an die Universität Jena Jura. Von 1651 bis
1657 war er als Hofmeister angestellt. 1654 wurde seine Mutter Katharina
Cothmann geb. Goehausen in Lemgo als Hexe hingerichtet.
1667
wurde er selbst zum Bürgermeister von Lemgo gewählt und führte die
Hexenverfolgungen seines Vorgängers fort. Während seiner Amtszeit, die mit nur
kurzen Unterbrechungen bis zu seinem Tode währte, führte er von 1667 bis 1669,
dann 1675/76 und 1681 Hexenverfolgungen durch, denen über fünfzig Personen zum
Opfer fielen, nicht selten angesehene Bürger der Stadt.
Er
wurde auch "Hexenbürgermeister" genannt.
Maria
Rampendahl war 1681 die letzte von ihm in einem Hexenprozess angeklagte Frau in
Lemgo.
Literatur
F.
Gerlach: Die Patrizierfamilie Cothmann in Lemgo, In: Lippische Blätter für
Heimatkunde 1952 Nr. 7, 1959 Nr. 12
Weblink
http://www.sfn.uni-muenchen.de/hexenverfolgung/frame_lexikon.html?art749.htm
(ausführlicherer Lebenslauf mit genauerer Schilderung der Hexenverfolgung)
Johann
Georg II. Fuchs von Dornheim
Johann
Georg II. Fuchs Freiherr von Dornheim (* 23. April 1586 in Wiesentheid
(Unterfranken); † 19. März 1633 in Spital am Pyhrn (Oberösterreich)) war Fürstbischof
von Bamberg und Streiter für die Gegenreformation sowie unbarmherziger
Hexenverfolger ("Hexenbrenner").
Waren
die Hexenverfolgungen unter seinem Vorgänger Johann Gottfried I. von Aschhausen
schon schlimm, so nahmen sie unter seiner Regierung wahrhaft große Ausmaße an.
1627 wurde von ihm ein Drudenhaus (Malefizhaus, Hexengefängnis) gebaut für 30
Gefangene.
In
dieser Zeit der Hexenprozesse fanden etwa 300 Menschen in Bamberg und 900
Menschen im Hochstift den Tod auf dem Scheiterhaufen.
Auch
bekannte Persönlichkeiten wie der Bürgermeister Johannes Junius und der bischöfliche
Kanzler Dr. Georg Haan, der die Prozesse kritisiert hatte, wurden hingerichtet.
Nach
dem Eingreifen von Kaiser Ferdinand II. (1619-1637) starb der Bischof 1633 im
oberösterreichischen Exil.
Bau
des Drudenhauses
Drudenhaus
(Malefizhaus, Hexengefängnis) 1627 von Fürstbischof Johann Georg II. Fuchs von
Dornheim (1623-1633) in Bamberg gebaut für 30 bis 40 Gefangene auf dem Höhepunkt
der Hexenverfolgungen in der heutigen Franz-Ludwig-Straße. Auch in anderen Städten
des Hochstiftes entstanden kleinere Drudenhäuser: in Zeil, Hallstadt und
Kronach.
Auf
Generalvikar und Weihbischof Friedrich Förner, blindwütiger Verfechter des
Hexenwahns, geht Konzeption und Bau des Drudenhauses zurück.
In
dieser Zeit der Hexenprozesse fanden etwa 300 Menschen in Bamberg und 900
Menschen im Hochstift den Tod auf dem Scheiterhaufen. Bamberg wurde
gleichbedeutend für die Folter. Die verurteilten "Hexen" wurden
selbst auf dem Weg zur Hinrichtung noch gequält.
Auch
bekannte Persönlichkeiten wie der Bürgermeister Johannes Junius und der bischöfliche
Kanzler Dr. Georg Haan, der die Prozesse kritisiert hatte, wurden hingerichtet.
Als
sich schwedische Truppen am 11. Februar 1632 näherten, wurden die letzten 10
Inhaftierten entlassen, sie mussten jedoch schwören, über die Behandlung
(Folter) während der Haft zu schweigen. Bald wurde der Bau abgerissen. 1654
fanden die Steine Verwendung beim Bau des Kapuzinerklosters.
Literatur
Erwin
Gatz (Hrsg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches, Bd. 3, 1448-1648,
Berlin 1996
Günter
Dippold, Aspekte der "Hexen"-Verfolgung im Hochstift Bamberg, in: BHVB
135, (1999), S. 291-305
Birke
Grießhammer, (Hrsg.), Drutenjagd in Franken 16.-18.Jahrhundert, 4. Auflage Nürnberg
1999
Britta
Gehm. Die Hexenverfolgung im Hochstift Bamberg und das Eingreifen des
Reichshofrates zu ihrer Beendigung, (=Rechtsgeschichte und Zivilisations-prozess;
Bd. 3), Hildesheim 2000
Weblinks
*
http://www.bautz.de/bbkl/d/dornheim_j_g.shtml
*
http://www.bamberga.de/hexenverhoer_daniel_bittl.htm
*
http://www.bezirk-oberfranken.de/Mosaik/gesch_mosaik.htm (24. Juli 1628, mit
Bild des Drudnerhauses).
Julius
Echter von Mespelbrunn
Julius
Echter von Mespelbrunn (* 18. März 1545 in Mespelbrunn; † 13. September 1617
in Würzburg) war seit dem 4. Dezember 1573 bis zu seinem Tode Fürstbischof von
Würzburg und Herzog von Franken. Er galt als großer Bauherr und
Verwaltungsreformer, aber auch als bedeutender Vertreter der Gegenreformation,
was mit der Intensivierung der Hexenverfolgungen und der Vertreibung von
Protestanten einherging. Im Jahre 1582 gründete er die Universität Würzburg.
Familie
und Herkunft
Peter
Echter von Mespelbrunn und seine Frau Gertrud, Eltern von Julius, dargestellt
auf dem Portal im Innenhof des Wasserschlosses Mespelbrunn
Julius
Echter war der zweite Sohn des Peter Echter von Mespelbrunn (1520-1576) und
seiner Frau Gertraud, geb. von Adelsheim (1525-1583). Er hatte vier Brüder und
vier Schwestern:
Adolf (1543-1600) wurde Nachfolger des Vaters als Schlossherr von
Mespelbrunn,
•
Sebastian (1546-1575),
•
Valentin (1550-1624),
•
Dietrich (1554-1601),
•
Margarethe (1549-1611) verh. mit Hans Heinrich von Ehrenberg,
•
Maria (1552-1553),
•
Magdalena (1556-1594) verh. mit Hans Fuchs von Dornheim,
•
Kordula (1559-1599) verh. mit Stephan Zobel von Giebelstadt.
Ausbildung
Kindheit
in Schloss Mespelbrunn, Unterricht durch Hauslehrer. 1554 Stiftsschüler in
Aschaffenburg, 1557 Kanoniker in Würzburg mit Besuch der Domschule, 1559 Domschüler
in Mainz, dann Jesuitengymnasium in Köln. 1561 Universität Löwen, 1563
Universität Douai, danach Paris, Angers und Pavia. Studienabschluss mit dem
Licentiat.
Kirchliche
Laufbahn
10.
November 1569 Domkapitular in Würzburg, 1570 auch in Mainz, 1571 auch in
Bamberg. 1570 Domscholaster und Rat der bischöflichen Regierungskanzlei, am 4.
August desselben Jahres Domdechant. Am 1. Dezember 1573 Wahl zum Fürstbischof
nach dem Tod von Friedrich von Wirsberg.
Bekannt
wurde er als Gründer der Universität Würzburg 1582 und des Juliusspitals
1579, eines Hospitals für Arme und Waisen, außerdem auch durch seine
Hofbibliothek auf der Festung Marienberg.
Große
Leistungen waren der Bau zahlreicher Kirchen (mit den bekannten "Echtertürmen")
und Schulen, die Erneuerung des staatlichen Rechtswesens und eine
Verwaltungsreform, die gekoppelt mit einem strengen Sparkurs und der
Einbeziehung von weltlichem und geistlichem Vermögen das Bistum aus der
Verschuldung führte, ohne die Steuern zu erhöhen.
Sehr
umstritten war seine Rolle in der katholischen Kirche und im Reich im sog.
"Fuldaischen Handel". Nachdem 1576 der Fürstabt von Fulda Balthasar
von Dernbach von der lutherischen Ritterschaft und dem Stiftskapitel Fulda zur
Abdankung gezwungen wurde, ließ sich der Würzburger Erzbischof Julius Echter
von Mespelbrunn zum Administrator des Stifts wählen.
Papst
Gregor XIII. drohte mit dem Kirchenbann, falls Julius Echter von Mespelbrunn
Fulda nicht wieder zurückgeben würde. Durch Eingaben an den Papst und an
Kaiser Maximilian II. versuchte Balthasar von Dernbach wieder an die Macht zu
kommen. Nach einem Prozess, der sich 26 Jahre vor dem Reichshofrat hinzog,
musste Julius Echter von Mespelbrunn am 7. August 1602 das Stift Fulda wieder
zurückgeben und außerdem Schadensersatz und die Prozesskosten zahlen. Diese
Geschehnisse wurden als "Fuldaischer Handel" bekannt.
Sein
Grabmal, angefertigt von Nikolaus Lenkhart, befindet sich im Würzburger Dom.
(Quelle:
http://www.ijon.de/echter/biogra05.html)
Hexenprozesse
Julius
Echters wichtigstes Unternehmen war seine Kirchenreform, die Durchführung der
Gegenreformation im Hochstift Würzburg. In der Folge mussten jedoch
Protestanten auswandern. Auch die Hexenverfolgungen wurden in großem Umfang
wieder aufgenommen und nahm z.T. entsetzliche Formen an. So wurden in
Gerolzhofen feste Verbrennungsöfen installiert, um die rund 200 Menschen pro
Jahr "fristgerecht" verbrennen zu können. Zeitweilig wurden so viele
Menschen Opfer der krankhaften Hexenjagd, dass die Wirtschaft ernsthaft gefährdet
war.
Die
Hexenprozesse in Würzburg werden in einem eigenen Artikel dargestellt.
Literatur
Gottfried
Mälzer: Julius Echter. Leben und Werk. Echter, Würzburg 1989
Michael
Meisner: Julius Echter von Mespelbrunn. Fürstbischof zwischen Triumph und
Tragik. Stürtz, Würzburg 1989, ISBN 3-8003-0358-2
Barbara
Schock-Werner: Die Bauten im Fürstbistum Würzburg unter Julius Echter von
Mespelbrunn. Struktur, Organisation, Finanzierung und künstlerische Bewertung.
Schnell & Steiner, Regensburg 2005
Buchinger,
Joh. Nep.: Julius Echter von Mespelbrunn : Bischof von Würzburg und Herzog von
Franken. - Würzburg : Voigt & Mocker , 1843. - VI. (Zu seiner Rolle in den
Hexenverfolgungen: S. 170 ff. und S. 232 ff.)
Soldan-Heppe,
Geschichte der Hexenprozesse, Band 2, Reprint der Ausgabe von 1911, München, S.
16
Weblinks
http://dispatch.opac.ddb.de/DB=4.1/REL?PPN=118528696
Literatur
von und über Julius Echter von Mespelbrunn im Katalog der DDB
Philipp
Adolf von Ehrenberg
Philipp
Adolf von Ehrenberg (* 23. September 1583 in Ehrenberg bei Heinsheim am Neckar;
† 16. Juli 1631 in Würzburg) war Fürstbischof von Würzburg und
Gegenreformator und unerbittlicher Hexenverfolger. Er führte die schlimmsten
Hexenprozesse in Würzburg durch.
Bruder
von Philipp Adolfs Mutter war Julius Echter von Mespelbrunn, Fürstbischof von Würzburg.
Papst Urban VIII. bestätigte seine Wahl als Fürstbischof am 19. März 1624.
Philipp
Adolf von Ehrenberg betrieb als Fürstbischof von Würzburg eine harte
Rekatholisierungspolitik. Zugleich ist sein Name mit den Hexenverfolgungen im Würzburger
Territorium verbunden, die zwischen 1626 und 1630 ihren Höhepunkt erreichten.
Im Stift brannten über 900 "Hexen", allein in der Stadt Würzburg an
die 200. Die Hexenverfolgung erfasste Menschen aller Stände: Adlige, Ratsherren
und Bürgermeister wurden neben einfachen Leuten verbrannt. 20% der in Würzburg
Verbrannten waren Priester und Ordensleute. Einsatz für angeklagte Hexen führte
zum eigenen Prozess.
Im
würzburgischen Gerolzhofen wurden Verbrennungsöfen installiert, um die rund
200 Menschen pro Jahr "fristgerecht" verbrennen zu können.
Erst
das Reichskammergericht und der Tod von Philipp Adolf am 16. Juli 1631 beendeten
die Prozesse.
Zum
Abschluss seines Lebens gab der Fürstbischof Philipp Adolf ein katholisches
Gesangbuch heraus unter dem Titel "Alte und Newe Geistliche Catholische außerlesene
Gesäng".
Literatur
Baschwitz,
Kurt: Hexen und Hexenprozesse, Bertelsmann Verlag, München, 1990, S. 260 - 266.
Stephan
Oettermann, "Geschichte des Hexenbrennens in Franken (insbesondere in
Gerolzhofen) im 17. Jahrhundert.
Weblinks
http://www.bautz.de/bbkl/e/ehrenberg_p_a.shtml
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0502&L=hexenforschung&D=0&O=D&P=611&D=1
Ferdinand
von Bayern
Ferdinand
von Bayern (* 6. Oktober 1577 in München; † 13. September 1650 in Arnsberg,
Westfalen) war von 1612 bis 1650 Kurfürst und Erzbischof des Erzbistums Köln.
Er war auch Bischof von Hildesheim, Lüttich, Münster und Paderborn.
Leben
Ferdinand
war der Sohn von Herzog Wilhelm V. von Bayern und dessen Frau Renata.
Er
war schon früh von seinem Vater für die geistliche Laufbahn vorgesehen. 1587,
im Alter von neun Jahren, wurde er, wie sein Bruder Philipp Wilhelm, auf das
Jesuitengymnasium in Ingolstadt geschickt. Sehr früh hatte er bereits
Domkanonikate inne, so z. B. in Mainz, Trier, Salzburg, Würzburg, Passau, aber
auch in Köln.
Im
Jahr 1595 wurde er Fürstpropst in Berchtesgaden und Koadjutor des Erzbistums Köln.
Erzbischof Ernst von Bayern zog sich daraufhin aus fast allen Amtsgeschäften
des Erzbistums zurück und überließ die Diözese seinem Koadjutor. Es hieß,
dass Ferdinands Vater und Bruder Maximilian den Onkel dazu gedrängt hätten, da
sein Lebenswandel nicht der katholischen Restauration entsprach.
1612
verstarb sein Onkel Ernst von Bayern, somit war nun der Weg für Ferdinand frei,
und er wurde Erzbischof von Köln und Bischof von Münster, Lüttich und
Hildesheim, 1618 auch Bischof von Paderborn. Er erhielt jedoch nie die Priester-
oder Bischofsweihe. Als Erzbischof von Köln versuchte er, den katholischen
Glauben in seinen Diözesen durch die Unterstützung von Reformorden und durch
die Umsetzung der Beschlüsse des Konzils von Trient zu fördern. Er hoffte
durch Erhebung seines Bruders Maximilian zum Kaiser der katholischen Kirche und
dem bayrischen Haus in Deutschland zugleich zum Sieg zu verhelfen; doch lehnte
Maximilian die Kaiserkrone ab.
Nach
Ausbruch des Dreißigjährigen Kriegs 1618 schloss sich Ferdinand der
Katholischen Liga an. Mit Hilfe Spaniens sicherte er längere Zeit sein
Territorium vor Kriegsgefahr, von der es aber seit Ankunft der Schweden in
Deutschland auch hart betroffen wurde. Bis zum Ende des Kriegs war das
Territorium ein Tummelplatz schwedischer, französischer, kaiserlicher und
spanischer Kriegshaufen.
Während
seiner Amtszeit ließ er einen wertvollen Schrein für die Gebeine des
Erzbischofs Engelbert von Berg anfertigen. 1642 wurde sein Neffe Maximilian
Heinrich von Bayern, der Sohn seines jüngeren Bruders Albrecht, Koadjutor des
Erzbistums Köln.
Ferdinand
verstarb am 13. September 1650 in Arnsberg (Westfalen), er wurde vor der Dreikönigenkapelle
im Inneren des Kölner Doms beigesetzt.
Hexenverfolgung
Unter
seiner Herrschaft wurden die Hexenprozesse mit besonderer Heftigkeit durchgeführt.
Das kurkölnische Westfalen war Kernzone der Hexenprozesse in Deutschland mit
hoher Verfolgungsaktivität. Hier fand die reichsweit größte Hexenverfolgung
statt: ca. 1 % der gesamten Bevölkerung wurde hingerichtet.
Eine
1607 von Ferdinand von Bayern verfasste und 1628 überarbeitete
Hexenprozessordnung verschärfte die Regelungen der kaiserlichen
Halsgerichtsordnung Carolina zur Durchführung der Hexenverfolgung und
erleichterte damit besonders den Einsatz der Folter. Die eingesetzten
Hexenkommissare gingen mit großer Härte vor.
Ein
breites Aufflammen der Prozesse von 1626 - 1631 kostete ca. 574 unschuldigen
Angeklagten das Leben. Alleine im Amt Balve wurden 283 Menschen hingerichtet.
Literatur
*
Harm Klueting: Geschichte Westfalens. Das Land zwischen Rhein und Weser vom 8.
bis zum 20.Jahrhundert. Paderborn, 1998. S.132.
*
Gerhard Schormann: Der Krieg gegen die Hexen, Göttingen 1991, S. 36 f.
*
Rolf Schulte: Hexenmeister, Die Verfolgung von Männern im Rahmen der
Hexenverfolgung von 1530- 1730 im Alten Reich, S. 74
Weblinks
http://mdz.bib-bvb.de/digbib/lexika/adb/images/adb006/@ebt-link?target=idmatch(entityref,adb0060693)
Eintrag in der ADB
Dietrich
Flade
Dietrich
Flade (* 1534 in der Trierer Pfarrei St. Laurentius als Sohn der Eheleute Johann
Flade und Margareta von Langenfeld getauft; † 18. September 1589 als
Hexenmeister in Trier verbrannt).
Er
studierte in Löwen und Orleans, war dann in Speyer als Doktor beider Rechte am
dortigen Reichskammergericht. 1557 wurde Dr. Dietrich Flade Vize-Schultheiß
Triers. Er heiratete Barbara Reichwein, Witwe des verstorbenen Trierer kurfürstlichen
Leibarztes Dr. Simon Reichwein.
1559
wurde er durch den Trierer Kurfürsten und Erzbischof Johann von der Leyen zum
kurfürstlichen Rat ernannt und vertrat seinen Dienstherrn auf Reichstagen. 1567
wurde er Schultheiß der Dompropstei, 1571 Stadtschultheiß in Trier und
Beisitzer des Hofgerichtes Koblenz. 1578 wurde er Professor an der Universität
Trier, 1586 sogar als deren Rektor. Ihm folgte Peter Binsfeld im Amt. Flade war
Schöffe am Hochgericht Trier und dem Gerichtshof der freien Reichsabtei St.
Maximin vor Trier. 1581 wurde Flade zum kurfürstlichen Statthalter in Trier
ernannt.
In
seiner Eigenschaft als Richter hatte Flade zahlreiche Hexenprozesse geleitet und
Todesurteile gesprochen. Sein Wirken fiel in eine Zeit, in der die
Hexenverfolgungen in Kurtrier betrieben wurden.
Im
angrenzenden Territorium der freien Reichsabtei St. Maximin listete der Amtmann
Claudius Musiel alle verurteilten Personen und deren Besagungen auf. In diesem
sogenannten "Hexenregister" erscheint auch Dietrich Flade als oftmals
Besagter. Am 4. Juli 1588 wurde auf Befehl von Kurfürst Johann von Schönenberg
das Hexenprozess-Verfahren gegen Flade eröffnet. Die Untersuchungen leiteten
der Trierer Richter Christoph Faht und der Notar Peter Omsdorf.
Am
3. Oktober 1588 unternahm er einen Fluchtversuch. Am 12. Oktober 1588 befand
sich Flade wieder in Trier. Bürger bewachten sein Haus. Am 22. April 1589 wurde
Flade verhaftet, gestand unter mehrmaliger Folter, was man von ihm hören
wollte, und besagte angebliche Komplizen.
Am
14. September setzte Flade sein Testament auf, mit dem Wunsch ein ehrenvolles
Begräbnis auf dem Kirchhof St. Antonius zu erhalten. Am 18. September 1589
wurde das Urteil über ihn gesprochen. Es lautete auf den Feuertod. Eine
Milderung des Urteils sah eine vorherige Strangulierung vor und wurde am
gleichen Tag an der Hinrichtungsstätte im heutigen Trierer Stadtteil Euren
vollzogen.
In
seiner Funktion als Hexenrichter war Flade vorher selbst mit aller Strenge
aufgetreten.
Literatur
*
Der Fall des Trier Stadtschultheißen Dr. Dietrich Flade: Vom Hexenrichter zum
Hexenmeister. In: DAMALS. Das Magazin für Geschichte und Kultur 6, 2002,
S.14-19.
*
Voltmer, Rita: Abläufe, Ursachen und Hintergründe der großen
Hexenverfolgungen in den Territorien zwischen Reich und Frankreich im späten
16. und im 17. Jahrhundert, in: Beier-de Haan, R. et al. (Hrsg.): Hexenwahn - Ängste
der Neuzeit, Berlin 2002, 84 - 95
*
Voltmer, Rita: "Germany´s first ´superhunt`?" - Rezeption und
Konstruktion der so genannten Trierer Verfolgungen (16.-21. Jahrhundert) in:
Moeller, Katrin; - Schmidt, Burghart (Hrsg.): Realität und Mythos -
Hexenverfolgung und Rezeptionsgeschichte, Hamburg 2003, S. 225-258
Weblinks
*
http://www.bautz.de/bbkl/f/flade_d.shtml
*
http://www.dhm.de/ausstellungen/hexenwahn/aufsaetze/11.htm
Dietrich
von Fürstenberg
Dietrich
(auch Theodor) von Fürstenberg (* 7. Oktober 1546 auf Burg Waterlappe bei Ense;
† 4. Dezember 1618 auf Schloss Neuhaus bei Paderborn) war ein Bischof von
Paderborn.
Der
Sohn des kölnischen Rats Friedrich III. von Fürstenberg war Domherr zu Trier
und Propst zu Meschede. Am 5. Juni 1585 wurde der Paderborner Dompropst Dietrich
von Fürstenberg als Dietrich IV. zum Fürstbischof von Paderborn gewählt. Die
Wewelsburg baute er zur Dreiflügelanlage aus. 1605 baute er den Jesuiten eine
Kirche, ein Kollegium und Noviziathaus, übergab ihnen auch die 1615 von ihm
gegründete Akademie.
Unter
seiner Regierung loderten die Scheiterhaufen im Stift Paderborn seit 1585.
1600/01 ließ Dietrich von Fürstenberg
den Hexenprozess gegen den Prior, den Subprior und zwei weitere Mönche des
Augustinerchorherrenklosters Dalheim durchführen. 1598 hatte das
Reichskammergericht in die Hexenjustiz des Domkapitels eingegriffen.
Literatur
Soldan-Heppe,
Geschichte der Hexenprozesse, Band 2, Reprint der Ausgabe von 1911, München, S.
55
Hans
Jürgen Brandt-Karl Hengst, Die Bischöfe und Erzbischöfe von Paderborn,
Paderborn, 1984, S. 222-228
Alois
Schröer, Die Kirche in Westfalen im Zeichen der Erneuerung, II, Münster 1987,
S. 108-135
NDB
III, 1957, 684-85
LThK
IV, 1960, 470-71
Karl
Hengst, Fürstenberg, Dietrich von, in: Die Bischöfe des Hl. Römischen Reiches
1448-1648. Ein biographisches Lexikon, hrsg. v. Erwin Gatz, Berlin 1995
Weblinks
http://www.bautz.de/bbkl/t/theodor_v_pa.shtml
http://www.eab-paderborn.de/aus_agende.htm
http://worldroots.com/foundation/european/wilhelmvorstenbergdesc.htm
http://www.lrz-muenchen.de/~u9332br/webserver/webdata/hexenverfolgung/frame_lexikon.html?art869.htm
Peter
von Greyerz
Peter
von Greyerz, Berner Landvogt um 1392 im Schweizer Simmental, führte
Hexenverfolgungen durch.
Wirken
Möglicherweise
wird auf sein Wirken im Werk Formicarius (dt. "Der Ameisenhaufen") des
Dominikaners und Theologen Johannes Nider von 1437 / 1438 Bezug genommen.
Peter
von Greyerz wurde 1392 als Landvogt eingesetzt, nach dem das Simmental im Zuge
kriegerischer Auseinandersetzungen (1389-91) an die Herrschaft der Stadt Bern
gefallen war. Er sollte die militärische und juristische Eingliederung des neu
gewonnenen Gebietes ins Berner Territorium durchsetzen. Dies stieß bei der Bevölkerung,
die hartnäckig an alten Gewohnheits- und politischen Mitbestimmungsrechten
festhielt, auf heftigen Widerstand. Um den juristischen Einfluss der Berner
Rechtsprechung zu etablieren, bediente sich der Peter von Greyerz des neuartigen
Zauberei- und Hexenprozesses, der mit dem traditionellen Rechtsmaterial der
Region nicht in Konkurrenz stand.
Literatur
Werner
Tschacher: Der Formicarius des Johannes Nider von. Aachen 2000
Arno
Borst, Anfänge des Hexenwahns in den Alpen, in: Ketzer, Zauberer, Hexen, (S.
43-67), S. 51.
Weblinks
http://www.elmar-lorey.de/werwolf/genesetext.htm#_ftn59
http://www.sehepunkte.historicum.net/2002/09/3582.html
http://www.sfn.uni-muenchen.de/hexenverfolgung/frame_lexikon.html?art846.htm
Daniel
Hauff
Daniel
Hauff (* 1629 in Bad Urach; † 1665 in Esslingen am Neckar) war ein deutscher
Rechtsadvokat während der Esslinger Hexenprozesse.
Daniel
Hauff studierte Recht an der Universität Tübingen. 1651 heiratete er in die
Familie Schloßberger ein, die eine der führenden Familien in Esslingen war.
1662,
als sich ein Jugendlicher der Hexerei bezichtigte, untersuchte Hauff als
Rechtsadvokat den Fall. Er löste eine Prozesslawine aus und stieg damit die
Karriereleiter steil nach oben. Er ging buchstäblich über Leichen, um sich zu
profilieren und damit das Ziel, in den Geheimen Rat, der damals das höchste
Gremium der Regierung war, gewählt zu werden, zu erreichen.
Zu
Beginn waren so gut wie nur Einwohner von Vaihingen und Möhringen betroffen.
Diese Gebiete gehörten damals zum Spitalbesitz der Stadt Esslingen. Bald wurden
jedoch auch Bürger der Stadt Esslingen selbst durch mittels Folter erpresster
Beschuldigungen angeklagt.
Als
die Ehefrau eines Ratsmitglieds in den Verdacht der Hexerei geriet, bot man
Hauff für die Beendigung der Prozesse den ersehnten Platz im Geheimen Rat an.
Hauff erkrankte jedoch sehr plötzlich und starb. Mit seinem Tod scheint man
schon gerechnet zu haben, was auf einen Giftmord hindeuten könnte. Sein
Nachfolger wurde nämlich überraschend rasch bestellt. Die restlichen Verfahren
wurden danach schnell beendet.
Literatur
Günter
Jerouschek, Die Hexen und ihr Prozeß. Die Hexenverfolgung in der Reichsstadt
Esslingen (= Esslinger Studien. Schriftenreihe Band 11). Esslingen: Stadtarchiv
1992
Weblinks
http://www.lrz-muenchen.de/~u9332br/webserver/webdata/hexenverfolgung/frame_lexikon.html?art832.htm
chttp://www.lrz-muenchen.de/~u9332br/webserver/webdata/hexenverfolgung/frame_lexikon.html?art832.htm
Innozenz
VIII. (Papst)
Innozenz
VIII. (*1432 in Genua; † 25. Juli 1492 in Rom), eigentlich Giovanni Battista
Cibo, war Papst von 1484 bis 1492. Er war 1467 Bischof von Savona und 1472
Bischof von Molfetta sowie 1473 Kardinal geworden.
Der
Mann, der als Innozenz VIII. in die Kirchengeschichte einging, sicherte sich
seine Wahl durch die Bestechung der Kardinäle in der Nacht vor der
Entscheidung. Seine Wahl am 29. August 1484 war weitgehend von Simonie bestimmt.
Die päpstliche Politik bestimmte weiterhin Giuliano della Rovere, ein Neffe
seines Vorgängers Sixtus IV. Rovere wurde später selbst Papst und nannte sich
Julius II.
Bekannt
wurde er durch eine wenig ruhmreiche Haltung, und zwar durch die Förderung von
Inquisition und Hexenverfolgung in der Bulle Summis desiderantes aus dem Jahr
1484, was eine starke Zunahme von Hexenprozessen vor allem in Deutschland
bewirkte. Damit erreichte dieses dunkle Kapitel der Kirchengeschichte seinen Höhepunkt,
noch verstärkt durch den 1487 von Heinrich Institoris unter angeblicher
Mitwirkung von Jakob Sprenger veröffentlichten Hexenhammer.
Innozenz
war ein schwacher und unselbstständiger Papst, was nicht nur auf seine
angeschlagene Gesundheit zurückgeführt wurde. Aufgrund anhaltender
finanzieller Probleme war er teilweise sogar gezwungen, Mitra und Tiara sowie
Teile des päpstlichen Kronschatzes zu verpfänden.
Innozenz
unterhielt auch gute Beziehungen zur Hohen Pforte, die jedoch hauptsächlich auf
eine Verbesserung der Finanzlage hinzielten. In Gegenleistung für jährliche
Tributzahlungen und Geschenke (darunter auch eine heilige Lanze) wurde für
Sultan Bayezid II. dessen Bruder Cem gefangen gehalten.
Die
Tatsache, dass sein Sterbedatum von Girolamo Savonarola korrekt vorhergesagt
wurde, führte dazu, dass dieser charismatische Bußprediger, der die Missstände
des Kirchenstaates heftig geißelte, einen noch größeren Zulauf erhielt.
Politisch
war Innozenz' Amtszeit auch durch den Streit mit König Ferrante von Neapel geprägt,
der ihm den Lehnszins verweigert hatte, militärisch aber übermächtig war.
Zudem kam der französische König Karl VIII. nicht wie vereinbart dem Papst zu
Hilfe. So musste er im August 1486 mit Ferrante Frieden schließen, den dieser
aber wieder brach. Erst durch die Doppelhochzeit seines Sohnes mit einer Medici
und seiner Enkelin mit einem Onkel Ferrantes konnte der neuerlich ausgebrochene
Krieg 1492 schließlich beigelegt werden.
Laut
dem Diarium urbis Romae des antipäpstlichen Chronisten Stefano Infessura soll
Innozenz kurz vor seinem Tod, nachdem er in ein Koma gefallen war, von seinem jüdischen
Leibarzt das Blut von drei zehnjährigen Knaben erhalten haben, um deren Jugend
zu erlangen. Die Kinder sollen aufgrund des Aderlasses gestorben sein. Der
Wahrheitsgehalt dieser Überlieferung ist nicht gesichert.
Er
hinterließ viele Kinder (Octo nocens pueros genuit, totidemque puellas; hunc
merito poterit dicere Roma patrem - "Acht Buben zeugte er unnütz, genauso
viele Mädchen, so könnte er zu Recht Vater Roms genannt werden"), gegenüber
welchen sein Nepotismus verschwenderisch wie schamlos war.
Weblinks
http://www.bautz.de/bbkl/i/Innozenz_VIII.shtml
Eintrag (inkl. Literaturangaben) im Biographisch-Bibliographischen
Kirchenlexikon (BBKL)
http://www.newadvent.org/cathen/08019b.htm
Eintrag in der Catholic Encyclopedia (englisch)
Heinrich
Kramer (Heinrich
Institor/ Heinrich Institoris)
Dr.
theol. Mag. Heinrich Institor OP, eigentlich Heinrich Kramer oder Krämer bzw.
Henryk Instytor, lat. (frater) Henricus Institor (* um 1430 in Schlettstadt,
Elsass; † um 1505 in Brünn oder Olmütz) war der Autor des Hexenhammer und
als Inquisitor einer der Wegbereiter der Hexenverfolgung der frühen Neuzeit. Er
wurde bekannt als Hexentheoretiker.
Häufig
ist von "Institoris" die Rede, was ein Missverständnis des
lateinischen Genitivs von Institor ("Institoris") durch die lateinisch
übliche Angabe des Autors im Genitiv sein dürfte: "Heinrich Kramers
Hexenhammer" lautet so "Heinrich Institoris Malleus Malificarum".
Leben
Heinrich
Kramer, der später seinen Namen latinisierte, stammte aus ärmlichen Verhältnissen.
Er trat in seinem Geburtsort in den Orden der Dominikaner ein. Nach dem Besuch
der städtischen Lateinschule und einem Grundstudium der Philosophie 1475 wurde
er auf sein eigenes Betreiben zum Inquisitor der Ordensprovinz Alemannia
bestellt. Dieser Titel hatte allerdings zu dieser Zeit kaum mehr praktische
Bedeutung. Nach einem Prozess gegen Juden in Trient, dem er beiwohnte, begann er
seine Tätigkeit als Verfolger der neu aufkommenden Hexensekten. 1482 wurde er
Prior des Dominikanerklosters in Sélestat (Schlettstadt). Bei einem ersten
Hexenprozess in Ravensburg, zu dem er von dem dortigen Stadtrat angefordert
wurde, brachte er zwei Frauen auf den Scheiterhaufen. Er entwarf den Text der
Bulle Summis desiderantes affectibus (sog. Hexenbulle), die Papst Innozenz VIII.
auf sein Betreiben herausgab. Mit der Bulle veranlasste er zahlreiche
Hexenprozesse, unter anderem einen in Innsbruck, wo er aber deutlich scheiterte
und vom dortigen Bischof Georg Golser aufgefordert wurde, das Land zu verlassen.
Als Reaktion darauf verfasste Kramer 1486 den berüchtigten Hexenhammer, welcher
durch die aufkommende Buchdruckerkunst weite Verbreitung fand und als eines der
unheilvollsten Bücher der Geschichte gilt. Kramer rühmte sich, 200 Hexen zur
Strecke gebracht zu haben und beschuldigte auch diejenigen als Ketzer, welche an
der Existenz von Hexen zweifelten.
Vorgehen
Kramers
Vorgehen bei seiner systematischen Inquisition war immer gleich. Schon durch
sein Erscheinen säte er unter den Menschen Misstrauen und Angst. Bei der
sogenannten Hexenpredigt warnte er vor der Bedrohung des Teufels, schüchterte
die Menschen ein und drängte auf Denunziationen schon bei geringsten
Beobachtungen und Auffälligkeiten, wie mutmaßlichen bösen Blicken oder ungewöhnlichen
Krankheiten. Er bot sich als Anlaufstelle und warnte eindringlich vor jeder
Verheimlichung. Beschuldigungen ließen sich so praktisch immer finden. Diese bündelte
er dann willkürlich und blähte sie systematisch auf. Er berief sich dabei auf
eine Verschwörungstheorie, nach welcher der Teufel die Hexensekten leite und
kurz davor stehe, das Ende der Welt herbeizuführen. Mit der Macht der
Hexenbulle im Rücken, unter Einsatz von Folter und einer Befragungstechnik, die
jede Antwort als Schuldindiz auslegte, strebte er im folgenden Prozess ausschließlich
den Schuldspruch an.
Werke
*
Heinrich Kramer (Institor): Der Hexenhammer. Malleus maleficarum. Kommentierte
Neuübersetzung, herausgegeben und übersetzt von Günter Jerouschek und
Wolfgang Behringer, München, dtv 2000, ISBN 3-423-30780-3
Literatur
*
Andreas Schmauder (Hrsg.): Frühe Hexenverfolgung in Ravensburg und am Bodensee.
UVK, Konstanz 2001 ISBN 3-89669-812-5
*
Elmar Bereuter: Hexenhammer. Roman. Herbig, München 2003 ISBN 3-7766-2341-1
(belletristische Darstellung der Entstehung des Hexenhammers)
Weblinks
* http://dispatch.opac.ddb.de/DB=4.1/REL?PPN=118855484
Literatur
von und über Heinrich Kramer im Katalog der DDB
*
http://www.uni-saarland.de/fak3/behringer/HP/Hexenhammer.pdf
- Artikel von
Wolfgang Behringer
*
http://www.bautz.de/bbkl/i/Institoris.shtml Artikel im Kirchenlexikon
*
http://www.dominikaner.de/geschichte/inquisition.htm Dominikaner und Inquisition
- Erklärung des Provinzkapitels 2000 der deutschen Dominikaner
Johann
Schweikhard von Kronberg
Johann
Schweikhard von Kronberg (* 15. Juli 1553; † 17. September 1626) war von 1604
bis 1626 Erzbischof und Kurfürst von Mainz und damit Erzkanzler des Heiligen Römischen
Reiches. Sein Name wird manchmal auch Schweikard geschrieben.
Leben
Jugend
Die
Familie des Kurfürsten war eine alteingessene Adelsfamilie des Erzstiftes
Mainz. Johann Schweikhard war der dritte Sohn des Kurmainzer Marschalls, Großhofmeisters
und Oberamtmann zu Höchst und Hofheim Hartmut XI.
Schon
seit frühester Jugend für den geistlichen Stand bestimmt, seine älteren Brüder
übernahmen weltliche Posten im Erzstift, wurde er durch den Einfluß seines
Vaters in das Domkapitel aufgenommen und wurde 1564 Domvikar und 1566 Stiftsherr
von St. Alban in Mainz. Anschließend wurde er zur Ausbildung in das Collegium
Germanicum nach Rom geschickt, wo er sich mit dem später an der Universität
Mainz als Theologen lehrenden Jesuiten Johann Busaeus anfreundete.
Nach
seiner Rückkehr nach Mainz wurde er im Jahre 1576 durch den päpstlichen
Legaten Kardinal Morone zum Probst des Stiftes St. Peter vor Mainz ernannt. 1582
wurde er zum Domkapitular und am 3. März des gleichen Jahres wählte man ihn
zum Scholaster und wurde kurz darauf Dechant. Den Posten des Probstes von St.
Peter legte er 1589 wieder nieder. Bereits 1588 war er Probst von St. Alban
geworden und 1599 Probst des Marienstiftes. Ebenfalls 1599 wurde er Kämmerer
des weltlichen Gerichtes des Erzstiftes.
Kurfürst
Wappenmauer
mit Kronbergs Wappen am Schloss Johannisburg in AschaffenburgNach dem Tod seines
Vorgängers Johann Adam von Bicken wurde er mit nur wenigen Gegenstimmen am 17.
Februar 1604 zum neuen Erzbischof von Mainz gewählt. Für seine Wahl sprach
einerseits, dass sich Kaiser Rudolf II. für ihn einsetzte, sein hohes Ansehen,
dass er sich erworben hatte und dass er der gemäßigten katholischen Richtung
bezüglich der Reformation angehörte. Andererseit fürchtete man beim
Gegenkandidaten, dem Würzbürger Bischof Julius Echter von Mespelbrunn dessen
Restaurationseifer, der diesen bei den Protestanten verhaßt machte. Außerdem
erschien die Zusammenführung zweier Bistümer in der Hand des Mainzer Kurfürsten
unzuträglich erschien. Nach der päpstlichen Bestätigung seiner Wahl erhielt
er im November 1604 die Bischofsweihe und am 19. Juli 1605 belehnte ihn Rudolf
der II. mit dem Erzstift.
Sein
Amtsantritt wurde von vielen katholischen Reichsständen mit Mißtrauen
begegnet, wohingegen die protestantischen Reichsstände die Wahl eines als
friedfertig und versöhnlich bekannten Menschen begrüßten. Die Haltung Johann
Schweikhards ist sicherlich auch dem Umstand geschuldet dass sein Großvater
Hartmut X. ein eifriger Anhänger der Lehre Martin Luthers war, was ihm den
Vorwurf einbrachte er stünde unter dem Einfluß seiner protestantischen
Verwandten.
Auch
wenn er nicht den Wünschen der eifrigsten Verfechter der wahren Lehre
entsprach, so führte er dennoch einer Rekatholisierung die unter seinen Vorgängern
begonnene Gegenreformation weiter und beendete sie auch im Erzstift. So förderte
er massiv die beiden geistlichen Orden der Kapuziner und die Jesuiten, die die
Restauration vorantrieben und gewährte ihnen mehrfach das Recht Klöster und
Kollege zu errichten, so 1612 in Augsburg und 1620 in Aschaffenburg, wo noch
heute das Kronberg-Gymnasium besteht. Schroffe Maßregelungen der Protestanten
vermied er jedoch, so gewährte er beispielsweise der Stadt Erfurt 1618 die
freie Glaubensausübung.
Reichspolitisch
wollte er den Status der katholischen Kirche voll gewahrt sehen. Andererseits
hoffte Johann Schweikhard aber durch persönlichen Verkehr, Vermeidung von die
Protestanten provozierende Schritte und diplomatisches Geschick den Zwiespalt
der beiden Konfessionen zu überbrücken.
Trotz
seiner Enttäuschung durch Annahme der böhmischen Krone durch den pfälzischen
Kurfürsten Friedrich V., was von der katholischen Seite als Rechtsbruch der
Reichsverfassung angesehen wurde, und des beginnenden Dreißigjährigen Krieges
versuchte er weiterhin ein gutes Verhältnis zu den protestantischen Reichsständen
zu unterhalten und Maßnahmen die eine Wiedererlangung des Friedens erschweren könnten
zu vermeiden.
Dementsprechend
wandte er sich gegen die Einmischung des französischen Königs Heinrich IV. in
den Erbstreit um die Grafschaft Jülich-Kleve und gegen den Einmarsch der
Spanier in die Pfalz nach der Niederlage Friedrichs V. in der Schlacht am Weißen
Berg. Auch war er mit der Wahl Matthias', der seinen Bruder Rudolf II. vom Thron
verdrängt hatte, erst nach langem Widerstreben bereit und war auch dessen
gesamte Regierunszeit reserviert diesem gegenüber.
Die
Wahl und die Herrschaft Ferdinand II. erachtete er als höchstwichtig für den
Fortbestand des Reiches und unterstützt diesen nach Kräften.
Die
Stadt Mainz ließ er durch eine Schanze befestigen, die lange Zeit seinen Namen
trug und brachte 1623 die Bergstraße zurück in das Erzstift, nachdem diese von
seinem Vorgänger an den Kürfürsten der Pfalz verpfändet worden war. Außerdem
ließ er in Aschaffenburg ein prächtiges Schloss errichten.
Hexenprozesse
Unter
Johann Adam von Bicken und Johann Schweikhard von Kronberg gab es eine
hysterische Steigerung der Hexenangst. In seinen Diensten war zeitweise Heinrich
Schultheiss, später berüchtigter Hexenrichter in Westfalen.
Johann
Schweikhard von Kronberg brachte System in die Hexenprozesse. Er befahl eine
Untersuchungsordnung mit 18 General- und 98 Spezialfragen allen Gerichten
zuzustellen.
Von
1600 bis 1630 sind für das Erzstift Mainz Dokumente zum Tod von 1879 Menschen
als Opfer der Hexenverfolgungen erhalten geblieben. Die Hexenprozesse im
Erzstift erreichten eine Sozialdisziplinierung größeren Stils, die mit anderen
Mitteln in diesem Umfang und in dieser kurzen Zeit nicht durchführbar gewesen wäre.
Hexenprozese wurden auch als Mittel der Gegenreformation eingesetzt.
Ähnliche
massive Verfolgungen lassen sich in Süddeutschland nur in den
Hexenprozessserien der Hochstifte Bamberg und Eichstätt sowie in Würzburg und
Ellwangen nachweisen.
1611
wurden in Kleinwallstadt 84 Hexen hingerichtet. Auch im kurmainzischen Lohr
begannen Hexenverfolgungen, denen über 170 Menschen zum Opfer fielen.
Literatur
Horst
Heinrich Gebhard: Hexenprozesse im Kurfürstentum Mainz des 17. Jahrhunderts.
Aschaffenburg, 1989
Soldan-Heppe,
Geschichte der Hexenprozesse, Reprint München, 1911, Bd. II, S. 45 ff
Weblinks
http://mdz.bib-bvb.de/digbib/lexika/adb/images/adb014/@ebt-link?target=idmatch(entityref,adb0140238)
Eintrag in der ADB
Luther
und die Hexenverfolgungen
Martin Luthers Hexenreden/ Hexenpredigten
Martin
Luther war wie Calvin überzeugt von der Möglichkeit des Teufelspaktes, der
Teufelsbuhlschaft und des Schadenszaubers und befürwortete die gerichtliche
Verfolgung von Zauberern und Hexen.
Die
Aussage des Alten Testaments „Die Zauberinnen sollst du nicht am Leben
lassen“ (2. Mose 22,17) hatte für ihn Gültigkeit. Dies wird in einer
Hexenpredigt deutlich, die Luther am 6. Mai 1526 zur Stelle 2. Mose 22,18 hielt.
Er
verlieh hier seinem tiefen Abscheu vor dem Übel der Hexerei Ausdruck und gibt
einer gnadenlosen Verurteilung der im Verdacht stehenden Frauen Recht:
„Es
ist ein überaus gerechtes Gesetz, dass die Zauberinnen getötet werden, denn
sie richten viel Schaden an, was bisweilen ignoriert wird, sie können nämlich
Milch, Butter und alles aus einem Haus stehlen… Sie können ein Kind
verzaubern… Auch können sie geheimnisvolle Krankheiten im menschlichen Knie
erzeugen, dass der Körper verzehrt wird… Schaden fügen sie nämlich an Körpern
und Seelen zu, sie verabreichen Tränke und Beschwörungen, um Hass
hervorzurufen, Liebe, Unwetter, alle Verwüstungen im Haus, auf dem Acker, über
eine Entfernung von einer Meile und mehr machen sie mit ihren Zauberpfeilen
Hinkende, dass niemand heilen kann…
Die
Zauberinnen sollen getötet werden, weil sie Diebe sind, Ehebrecher, Räuber, Mörder…
Sie schaden mannigfaltig. Also sollen sie getötet werden, nicht allein weil sie
schaden, sondern auch, weil sie Umgang mit dem Satan haben.“
Martin
Luther war ein klarer Befürworter der Todesstrafe für Schadenszauberei, noch
dazu mit einem stark frauenfeindlichen Akzent. In der Predigt vom 6. Mai 1526
sagt Luther fünfmal: „sie sind zu töten“ (Predigt 6. Mai 1526, WA 16,
551f.) Allerdings ist Martin Luther kein eifernder Hexenjäger gewesen.
Zahlreiche
lutherische Theologen, Prediger und Juristen beriefen sich später auf einschlägige
Aussagen Luthers. Bis heute finden sich im Kleinen Katechismus von Luther und im
reformierten Heidelberger Katechismus Aussagen über Hexerei bzw. Zauberei.
Literatur
Martin
Luther, Predigt 6. Mai 1526, WA 16, 551f.
Jörg
Haustein: Martin Luthers Stellung zum Zauber- und Hexenwesen, Dissertation, 1990
Hartmut
Hegeler, Hexenprozesse, die Kirchen und die Schuld, 2003, S. 6ff
Weblink
1518:
Martin Luther und die Hexerei
Balthasar
Nuss
Balthasar
Nuss (* um 1545; † 1618 in Bad Brückenau), Zentgraf in Hofbieber und Fulda;
Verantwortlicher für die Hexenverfolgung im Hochstift Fulda in der Zeit von
1603 - 1606.
Ein
Schwerpunkt während der Hexenverfolgung im katholischen Deutschland in den
Jahren nach 1600 war das Hochstift Fulda in der zweiten Amtszeit des Fürstpropstes
Balthasar von Dernbach (1602-1606).
Einen
schaurigen Bekanntheitsgrad in diesem Zusammenhang erlangte Balthasar Nuss (fälschlich
häufig auch: Ross), der ab 1592 Zentgraf von Hofbieber bei Fulda war. Zuvor
hatte er die Stelle des Oberförsters und Stallmeisters auf Schloss Bieberstein
inne. Als gleichsam rechte Hand des Fuldaer Abtes Balthasar von Dernbach folgte
er jenem 1603 nach, um hier die Stelle des Zentgrafen einzunehmen. Balthasar von
Dernbach übertrug ihm darüber hinaus die Durchführung der Hexenprozesse im
gesamten Hochstift. In drei Jahren ließ er etwa 300 angebliche Hexen und
Hexenmeister foltern und anschließend hinrichten. Das Vermögen der Opfer zog
er für sich ein. Nach dem Tod des Fürstprobstes wurde er verhaftet und 13
Jahre in Haft gehalten. Schließlich wurde auch ihm der Prozess wegen
Bereicherung im Zusammenhang mit den Hexenprozessen gemacht. Er wurde 1618
aufgrund eines Gutachtens der Ingolstädter Juristenfakultät enthauptet.
Literatur
Berthold
Jäger , Zur Geschichte der Hexenprozesse im Stift Fulda. Forschungsstand -
Kritik - Perspektiven, in: Fuldaer Geschichtsblätter 73 (1997), S. 7-64
Weblinks
http://www.hexenforschung.historicum-archiv.net/etexte/fulda.html
Sebastian
Röttinger
Sebastian
Röttinger (* 1537; † 1608) war Doktor beider Rechte, Ratsadvokat und Bürgermeister
der Reichstadt Nördlingen sowie Consulent der Fränkischen und Schwäbischen
Reichsritterschaft.
Er
gilt als einer der grausamsten deutschen Hexenjäger. Von 1589 bis 1598 starben
34 Frauen und ein Mann in Nördlingen auf dem Scheiterhaufen.
Weblink
http://www.rettinger.tv/4851/50623.html
Georg
Scherer
Georg
Scherer (* 1540 in Schwaz (Tirol), † 1605 in Linz) war Jesuit und flammender
Prediger gegen die Reformation.
1559
trat Scherer den Jesuiten bei. Die Familie war arm und sein Studium in Wien
konnte er sich nur durch öffentliche Unterstützung leisten. 1564 promovierte
er zum Magister der Philosophie, und ein Jahr später wurde er zum Priester
geweiht.
Frühzeitig
war Scherer Hofprediger in Wien und Graz. In dieser Position versuchte er, seine
Habsburger Herrschaft für eine Politik im Sinne der Gegenreformation zu
beeinflussen. 1590 wurde Scherer zum Rektor des Wiener Hauses bestellt aber
schon 1594 wieder entfernt, da er zu streng gewesen sei. 1600 ging Scherer nach
Linz.
Georg
Scherer starb 1605, als ihn bei einer Hetzpredigt gegen Hexen in Linz in der
Kirche auf der Kanzel der Schlag, traf.
Tomek
bezeichnet ihn in seiner Kirchengeschichte als "tüchtigsten unter den
Jesuiten Österreichs". Eder sieht Scherer als einen der gewandtesten
Polemiker und Seelsorger seiner Zeit, spricht aber auch von seiner von Natur aus
harten Art. Drobesch beurteilt Scherer kritischer, bezeichnet ihn als
"jesuitischen Fundamentalisten".
Predigt
gegen die Reformation
Gerade
am Ende des 16 Jahrhunderts beginnt die Predigt ein Massenmedium zu werden und,
durch die Erfindung des Buchdrucks, auf die öffentliche Meinung einzuwirken.
Dadurch änderten sich auch Intention und Ziel der Predigt: zur theologischen
Aufgabe gesellte sich eine politische hinzu. In seinen Predigten und Schriften
bekämpft Scherer die Reformation äußerst hart. In verschiedenen Werken
liefert er folgende Argumente für die katholische Kirche und gegen die
Protestanten:
*
In Ein christliches Gespräch von den Tauffceremonien erwähnt er die lange
Tradition der Kirche, die "über die fünffzehenhundert Jahre von keinem
Rechtsglaubigen jemals angefochten [ worden sei] " .
*
In Eigentliche Abcontrafeyung einer neuen unerhörten Monstranzen macht Scherer
die Protestanten lächerlich und erzählt dazu die Geschichte eines
protestantischen Predicanten, der mit sich eine Puppe gehabt hätte, aus der er
die Kommunion erteilt hätte. Geschickt verwendet er das Aussehen des Männchens,
um die "Fehler" und "Laster" der Protestanten darzustellen.
*
In der lutherische Bettlermantel vergleicht Scherer (wie der Name schon sagt)
die Lehrer der Protestanten mit einem Mantel eines Bettlers, welcher aus vielen
Kleidungsfetzen zusammengeflickt sei. Genauso hätten die Anhänger Luthers
"allerley Ketzereien [von] vor vil hunderte Jaren" an den Tag gebracht
und dadurch "einen elenden stücklichten zerlumpten und zerflickten
Glauben" geschaffen haben.
Spätere
Kommentatoren von Scherers Predigttätigkeit fanden seine Einstellung allzu sehr
von Hass auf die Protestanten geprägt. Anderes als sein Kollege, Abraham a
Sancta Clara, geriet Scherer bei der Nachwelt schnell in Vergessenheit.
Hexen
- Prediger
*
In einer Predigt über die Befreiung einer Frau von 12.652 Teufeln behauptet
Scherer nur die Rituale der katholische Kirche würden wirksam vor dem Satan schützen.
*
1583 hielt Scherer vor dem Wiener Stephansdom in der Zeit der Hexenverfolgungen
eine Hetzpredigt gegen die Hexen im Allgemeinen, und gegen Elisabeth Plainacher
im Besonderen. Das erregte Volk fordert nun, daß man sie foltern soll, um ein
Geständnis zu erzwingen. So führte seine Predigttätigkeit zum Tod von Elsa
Plainacher.
Primärliteratur
*
Georg Scherer, Christliche Erinnerung bey der Historien von jüngst geschehener
Erledigung einer Jungfrauen die mit zwölftausendt sechshundert zwey und fünfzig
Teufeln besessen gewesen.
In:
Georg Scherers von Schwatz der Societet IESV Theologi anderer Theil (Kloster
Bruck, 1600) 189 - 206.
*
Georg Scherer, Der lutherische Bettlermantel
In:
Erster Theil aller Schriften, Bücher und Tractätlein welche Georg Scherer
Societas IESV Theologus bishero zu unterschiedlichen Zeiten durch den Truck
ausgeben lassen (Kloster Bruck, 1599) 455 - 460.
*
Georg Scherer, Eigentliche Abcontrafreyung einer neuen unerhörten Monstranzen.
In:
Erster Theil aller Schriften, Bücher und Tractätlein welche Georg Scherer
Societas IESV Theologus bishero zu unterschiedlichen Zeiten durch den Truck
ausgeben lassen (Kloster Bruck, 1599) 117 - 148.
*
Georg Scherer, Ein christliches Gesprech von den Tauffceremonien zwischen einem
catholischen Pfarhern und [einer] lutherischen Hebamme.
In:
Erster Theil aller Schriften, Bücher und Tractätlein welche Georg Scherer
Societas IESV Theologus bishero zu unterschiedlichen Zeiten durch den Truck
ausgeben lassen (Kloster Bruck, 1599) 1 - 43.
Sekundärliteratur
*
Werner Drobesch, Sozialpolitische Aussagen in den Predigtsammlungen der
Gegenreformation.
In:
Katholische Reform und Gegenreformation in Innerösterreich 1564-1628, ed.
France M. Dolinar (Klagenfurt, 1994) 491 - 507.
*
Karl Eder, Glaubensspaltung und Landstände in Österreich 0b der Enns 1525-1602
(Linz, 1936).
In:
Reformation und Literatur, ed. Jean Marie Valentin (Amsterdam, 1979) 299 - 346.
*
Gernot Heiß, Konfessionelle Propaganda und kirchliche Magie.
In:
Römische Historische Mitteilungen (Wien, 1990/91) 51 - 103.
*
Gottfried Miereau, Das publizistische Werk von Georg Scherer S.J. (phil. Diss.
Wien 1968).
*
Paul Müller, Ein Prediger wider die Zeit. Georg Scherer (Wien/Leipzig 1933).
Weblink
http://www.bautz.de/bbkl/s/s1/scherer_g.shtml
http://steinbeisser.de/ebaybilder/html/24871A.html
Heinrich
von
Schultheiß
Heinrich
von Schultheiß (* 1580 in Scharmede bei Salzkotten; † 1646 vermutlich in
Arnsberg) war ein berüchtigter Hexenrichter in Westfalen. Bekannt wurde er aber
als Hexentheoretiker vor allem durch Streitschriften zur Verteidigung der
Hexenprozesse.
Familiäre
Herkunft und Ausbildung
Wenn
es richtig ist, dass Schultheiß Sohn eines Heinrich Schulte aus Scharmede im
damaligen Hochstift Paderborn war, stammte er aus einer begüterten großbäuerlichen
Familie. Vater Heinrich war zudem als Amtmann Vertreter der Obrigkeit und stand
in Beziehung zum geistlichen und weltlichen Adel des Territoriums. Der junge
Heinrich wuchs in einer Zeit auf, als die Gegenreformation unter Bischof
Dietrich von Fürstenberg (1585-1618) im Hochstift ihren Höhepunkt erreichte.
Unter ihm übernahmen die Jesuiten die Domschule, die auch Heinrich besuchte.
Inwieweit diese für seine Haltung in der Hexenfrage prägend waren, muss unklar
bleiben. Für seine spätere Entwicklung bemerkenswert ist allerdings, dass
bereits sein Vater 1597 an einem Hexenprozess als Schöffe beteiligt war, bei
dem zwölf Frauen verurteilt und hingerichtet wurden. Wenn auch vergeblich,
wurde der Vater von einem Sohn einer Verurteilten wegen Rechtsbeugung vor dem
Reichskammergericht verklagt. Prägend dürfte auch der Verfolgungseifer von
Bischof Dietrich im Paderborner Land und dessen Bruder Kaspar von Fürstenberg
als Landdrost im Herzogtum Westfalen gewesen sein.
Neben
der väterlichen Unterstützung erlaubte ihm eine kleine geistliche Pfründe ein
Studium der Jurispudenz in Köln und Würzburg. Seine juristischen Lehrer ließen
keinen Zweifel an der Notwendigkeit der Hexenverfolgung, plädierten dabei aber
für die Zuständigkeit weltlicher Gerichte. Schultheiß schloss sein Studium
mit dem Titel eines Doktors ab. Er verließ den Klerikerstand und trat als bürgerlicher
Fachmann für das römische Recht in die Dienste des Mainzer Erzbischofs Johann
Schweikhard von Kronberg. Er heiratete mit Adelheid Kemp eine Verwandte des kurkölnischen
Kanzlers Dr. Johann Kemp. Wohl nicht zuletzt diese Verwandtschaft trug zum
Wechsel in die Dienste der Kölner Kurfürsten bei.
Wirken
als Hexenrichter
Wohnhaus
des Hexenrichters Schultheiß in ArnsbergUm 1610 wurde Schultheiß zunächst
Kommissar am Hofgericht in Köln und kam um 1614 nach Arnsberg in das Herzogtum
Westfalen. Dort war er zunächst kurfürstlicher Rat und "advocatus fisci"
(d.h. Vertreter des Fiskus in Prozessen mit den Untertanen). Damit war er ein
Mitglied der kurfürstlichen Zentralverwaltung und hatte gute Beziehungen sowohl
zu seinen Vorgesetzten den Landrosten Kaspar und Friedrich von Fürstenberg.
Auch sein Verhältnis gegenüber Ferdinand Erzbischof von Köln war
vertrauensvoll.
Der
Bonner Hof und die kurfürstlichen Beamten im Herzogtum waren im Zuge der
Staatsbildung der frühen Neuzeit bestrebt, die Rechte des (fernen) Kurfürsten
gegen die Landstände durchzusetzen. Wenngleich diese Bemühungen im
Wesentlichen nur begrenzten Erfolg hatten, ist dieser berufliche Hintergrund
doch bezeichnend. Das Phänomen der Hexenprozesse im 17. Jahrhundert war eben
kein Relikt des Mittelalters, sondern vielmehr in gewissen Sinn Teil des frühneuzeitlichen
Modernisierungsprozesses und des konfessionellen Zeitalters. Gerade auch bei
Schultheiß sind Bekämpfung des "Hexenunwesen" und Kampf gegen den
Protestantismus nur schwerlich zu trennen.
Als
Hexenprozesskommissar leitete Schultheiß 1616 die Hexenprozesse in Hirschberg
und 1621 in Arnsberg. Daneben war er 1623 an Verfahren gegen Hochverrat im
Bistum Paderborn beteiligt und war auch in diesem Zusammenhang für verschiedene
Todesurteile und die Hinrichtung von Unterstützern des evangelischen Heerführers
Christian von Braunschweig verantwortlich. Abgesehen davon, dass es sich hierbei
um einen gänzlich anders gelagerten Fall handelt, muss betont werden, dass die
Hexenverfolgung kein katholisches Phänomen war, sondern gleichermaßen in
protestantischen Territorien stattgefunden hatte. Es handelte sich im Kern
vielmehr um ein Phänomen einer tief verunsicherten Gesellschaft. Dafür spricht
auch, dass sich evangelische Befürworter von Hexenprozessen ausdrücklich auf
eine Schrift von Schultheiß (dazu s.u.) beriefen.
Die
Tätigkeit von Schultheiß als Hexenjäger fiel in den 1630er Jahren mit dem Höhepunkt
der Hexenverfolgungen überhaupt zusammen. Nach Angaben von Decker fallen allein
in die Jahre 1628 bis 1631 im Herzogtum Westfalen über 600 Hinrichtungen.
Nachweislich war Schultheiß dabei an Prozessen in Anröchte, Ostereiden,
Erwitte und in Arnsberg beteiligt.
Neben
den zahlreichen weitgehend unbekannten Verurteilten fiel dem Hexenrichter mit
Henneke von Essen auch ein Kollege in den Diensten des Kurstaates und mehrfacher
Bürgermeister der Residenzstadt Arnsberg zum Opfer. Inwieweit dabei etwa
Konflikte zwischen der einheimischen, ständisch orientierten Funktionselite und
den zentralstaatlich orientierten Abgesandten des Kurfürsten eine Rolle
spielten, muss vorerst unklar bleiben.
Zum
Dank für seine geleisteten Dienste erhob der Kurfürst Schultheiß in den frühen
1630er Jahren in den Adelsstand. Damit hatte er eine bemerkenswert moderne
Karriere hinter sich. Obwohl sein Vater wirtschaftlich Großgrundbesitzer war,
blieb dieser rechtlich doch Eigenhöriger. Sein Sohn schaffte durch Bildung und
Protektion dagegen den Aufstieg nicht nur ins Bildungsbürgertum sondern sogar
in den Adel. Auch sein Lebensstil bewegte sich wenig eindeutig zwischen den Ständen.
Einerseits spricht der systematische Erwerb von Landbesitz und der Bau eines
"Lusthauses" im Dickenbruch bei Arnsberg für den Versuch, einen
adeligen Lebenstil zu kopieren. Auf der anderen Seite ist der Kauf eines Sägewerks
Beleg für einen ausgeprägten bürgerlichen Erwerbstrieb. In der Stadt Arnsberg
bewohnte Schultheiß ein Haus direkt am Marktplatz und unmittelbar in der Nähe
des Rathauses. Ob der volkstümliche Name "Himmelspförtner Haus" sich
auf die Tätigkeit von Schultheiß als Richter in Hexenprozessen bezieht, ist
freilich umstritten. Das "Himmelspförtner Haus" ist ein Haus auf dem
Grundstück der späteren Gastwirtschaft "Zur Krim". Dass heute im Gebäude
eine Rechtsanwaltspraxis residiert, ist jedoch ein historischer Zufall.
Den
weiteren Aufstieg verhinderte der Vormarsch protestantischer Truppen im Verlauf
des dreißigjährigen Krieges. Bereits 1633 musste Schultheiß nach Köln
fliehen, wo er auch seine Schrift über Hexenprozesse (s.u.) drucken ließ. Nach
seiner Rückkehr ins Herzogtum Westfalen war er im Jahr 1643 an den
"Zaubereiprozessen" in Werl beteiligt.
In
den Hexenverfahren spielte er eine verhängnisvolle Rolle, weil er kein Erbarmen
mit den Opfern zeigte. Das Verfahren von Schultheiß entsprach dabei dem damals
üblichen Vorgehen. Aufgrund von Denunziationen erfolgten Verhaftung, Folter,
Geständnis und Urteil.
Gestorben
ist er wohl im Jahr 1646 in Arnsberg.
Autor
und Theoretiker der Hexenprozesse
Schultheiß
ist heute vor allem berüchtigt durch sein Buch "Außführliche Instruction
Wie in Inquisition Sachen des grewlichen Lasters der Zauberey...zu procediren"
von 1634. Dieses Buch hatte mit etwa 500 Seiten einen durchaus beachtlichen
Umfang. Allerdings handelte es sich weniger um ein wissenschaftlich-juristisches
Werk im engeren Sinne, sondern um eine Schrift die sich vornehmlich an den Adel
in seiner Eigenschaft als Inhaber der Patrimonialgerichtsbarkeit richtete. Dafür
sprechen sowohl die deutsche Sprache wie auch die Dialogform der Schrift. Auch
inhaltlich war es nur teilweise eine Anleitung wie ein Hexenprozess zu führen
sei. Daneben spielte auch die Rechtfertigung des eigenen Vorgehens, etwa im Fall
des Bürgermeisters vom Essen, im Herzogtum Westfalen und dem Hochstift
Paderborn eine wichtige Rolle.
Bemerkenswerterweise
ging Schultheiß nur indirekt auf den ebenfalls eng mit Paderborn verbundenen
Zeitgenossen Friedrich Spee von Langenfeld und seine gegen die Hexenprozesse
gerichtete Streitschrift "Cautio criminalis, seu de processibus contra
Sagas Liber" ein.
Inwieweit
die Schrift von Schultheiß tatsächlich Einfluss hatte, ist unbekannt, da nicht
klar ist, in welcher Auflage sie erschienen war. Heute existieren noch fünf
Exemplare. Auch war sein Buch bei den Zeitgenossen nicht unumstritten. Vielmehr
haben sie, soweit man sehen kann, das Werk negativ beurteilt.
Das
Buch Hochnötige Unterthanige Wemütige Klage Der Frommen Unschültigen des
Amsterdamer Kaufmanns Hermann Löher von 1676 gibt z.B. auf S. 246 ein Verhör
des damaligen Hirschberger Richters Heinrich von Schultheiss von 1616 wieder,
der eine Angeklagte, die Wintersche, verhört und dabei Antworten suggeriert.
Mit dieser Angeklagten hat sich der Hirschberger Pfarrer Michael Stappert
unterhalten und diese Aufzeichnungen gemacht.
Wie
anachronistisch das Buch von Schultheiß offenbar war, zeigt die Distanzierung
von Kurfürst Ferdinand von Köln, der selbst einer der Verantwortlichen für
zahlreiche Hexenprozesse war. Geradezu katastrophal für den Autor fiel ein
Gutachten seiner eigenen "Alma mater" der Universität Köln aus.
Darin hieß es unter anderem: Die Schrift von Schultheiß "fuße auf
ungewissen Grundfesten, nämlich auf menschlichen Mutmaßungen, auf
liederlichen, frevlerischen Nachdenken..."
Literatur
Rainer
Decker: Der Arnsberger Hexen-Richter Dr. Heinrich von Schultheiß
(ca.1580-1646). In: Arnsberger Heimatblätter Jg.16/1995. S.22-35.
Weblinks
http://dz-srv1.sub.uni-goettingen.de/cache/toc/D289241.html
(Eine Außführliche Instruction Wie in Inquisition Sachen des grewlichen
Lasters der Zauberey gegen Die Zaubere der Göttlichen Majestät und der
Christenheit Feinde ohn gefahr der Unschuldigen zu procediren ...)
http://members.aol.com/Deckerpaderborn/schultohneAnm.html
http://members.aol.com/Deckerpaderborn/Sauerland.html
Johannes
Trithemius
Johannes
Trithemius, eigentl. Johannes
Heidenberg oder Johannes Zeller, (* 1. Februar 1462 in Trittenheim; † 13.
Dezember 1516 in Würzburg) war Abt im Kloster Sponheim, vielseitiger Gelehrter
und Humanist. Er wurde auch bekannt als Hexentheoretiker.
Leben
Johannes
Heidenberg wurde in Trittenheim an der Mosel geboren. Er nannte sich später
Johannes Trithemius (nach der latinisierten Schreibung seines Geburtsortes).
Bevor
er ein Jahr alt war, starb sein Vater. Sein Stiefvater, den seine Mutter sieben
Jahre später heiratete, war ein Bildungsgegner und legte dem jungen Trithemius
zahlreiche Steine in den Weg. Nur im geheimen und unter grossen Schwierigkeiten
konnte er Griechisch und Latein erlernen, später auch Hebräisch. Mit 17 Jahren
floh er aus seinem Elternhaus und begab sich auf die Suche nach herausragenden
Lehrern, dabei reiste er über Trier, Köln, die Niederlande und Heidelberg und
gelangte Ende Januar 1482 in das Benediktinerkloster in Sponheim bei Bad
Kreuznach, in das er schließlich eintrat. Bereits am 29. Juli 1483, nur
eineinhalb Jahre nach seinem Klostereintritt, wurde er als jüngstes Mitglied
des Konvents zum 25. Abt des Klosters gewählt.
Mit
Nachdruck beseitigte Trithemius die bis dato leichtlebigen Gewohnheiten der Mönche
und brachte durch zahlreiche theologische und pädagogische Aktivitäten eine
neue Ernsthaftigkeit ins Klosterleben. Durch diese Disziplinierungen und eine
Neuregelung der Klosterrechte gelang ihm auch eine wirtschaftliche
Konsolidierung der heruntergekommenen Finanzen. Seine ungewöhnliche Aktivität
und Durchsetzungskraft blieb nicht lange unbemerkt und so wurde er bald als
Visitator der umliegenden Schwesterklöster eingesetzt und schließlich zum
Mitpräsidenten des Generalkapitels ernannt.
In
Ausübung seiner amtlichen Tätigkeiten und als gefragter Prediger und Redner
bereiste Trithemius weite Teile Deutschlands, sehr zum Vorteil seiner großen
Leidenschaft, der Bibliothek des Klosters. Bei seinem Eintritt in das Kloster
waren dort 48 Bücher vorhanden, in der damaligen Zeit für eine
Klosterbibliothek eine durchaus übliche Anzahl. 1505, als Trithemius Sponheim
verließ, war der Bestand auf mehr als 2000 Exemplare angewachsen, eine der größten,
wenn nicht die größte Bibliothek Deutschlands. Der überwiegende Teil der
Klostereinnahmen wurde dafür aufgewendet. Der Ruhm dieses Wissenschatzes
strahlte über ganz Europa, machte damit auch Trithemius bekannt und zog einen
großen Strom gelehrter Besucher nach Sponheim. Neben den führenden Humanisten
seiner Zeit, Johannes Reuchlin, Conrad Celtis, Johann von Dalberg, Dietrich
Gresemund oder Jakob Wimpheling war er mit Bischöfen, Kurfürsten und selbst
Kaiser Maximilian I. mindestens in brieflichem Kontakt.
Die
zahlreichen hohen Gäste, die aufwendig bewirtet werden mussten, brachten viel
Arbeit für die Mönche. Ebenso führte Trithemius ein strenges Regiment und
duldete keinen Schlendrian im Klosterleben. Dies führte auf Dauer bei den trägen
Mönchen zu immer größerer Feindschaft gegenüber ihrem Abt und schließlich
verbrannten die Mönche 1505 einen Teil seiner geliebten Bibliothek, als
Trithemius krank in seiner Kammer lag. Die Kluft zwischen den Mönchen und ihrem
Abt war unüberbrückbar geworden und so verließ er im selben Jahr Sponheim und
begann ein Wanderleben, bis er 1506 im Schottenkloster Sankt Jakob in Würzburg
eine neue Heimstatt fand. Dort wurde er im selben Jahr ebenfalls zum Abt gewählt;
diese Funktion hatte er bis zu seinem Tode 1516 inne. In Sankt Jakob wurde er
wegen seiner Gelehrtheit wohl hochgeachtet, der Verlust seiner Bibliothek überschattete
und verbitterte jedoch seinen Lebensabend, brachte einen drastischen Rückgang
der Besucher und damit seiner Kontakte mit sich.
Wirkung
und Werk
Trithemius
gilt als eine der vielseitigsten und bedeutendsten deutschen Gelehrtenpersönlichkeiten
seiner Zeit, und das, obwohl er nie eine Universität besucht hatte. Neben
seiner regen Vortragstätigkeit war er ein begehrter Lehrer und Ratgeber in
intellektuellen und höfischen Kreisen. Selbst Männer vom Format eines Johannes
Reuchlin und Conrad Celtis rühmten seine Gelehrsamkeit. Alexander Hegius
berichtete über seinen Besuch mit den Worten „Ich habe das große, glänzende
Licht der Welt gesehen“. Kurfürst Joachim I. von Brandenburg, der als Schüler
beim Abt weilte, bezeichnete ihn als „Glanz unseres Zeitalters“ und als
„Arche der gesamten Weisheit“. Nicht gerade bescheiden schrieb er dann auch
in einem Brief über sich selbst „Ich bin jener Trithemius, den Gelehrte wie
Ungelehrte wie ein Orakel des Apollo ansahen“.
Trithemius
verfasste über 90 Bücher, anfangs über Theologie und Ordensreformen. Später
weitete sich sein Schaffen auf Heiligendarstellungen, Wunderberichte, Stammes-
und Klosterchroniken sowie viel beachtete Kataloge und Nachschlagewerke aus.
Ebenso schrieb er über Astrologie und Magie, hier war er u.a. Verfasser eines
Standardwerkes über Kryptographie und Steganographie; solche Themen wurden in
jener Zeit auch unter der Geistlichkeit viel diskutiert und gelesen.
1494
wurde der bis dahin in gutem Ruf stehende Trithemius jedoch erstmals mit dem
Vorwurf der Geschichtsfälschung konfrontiert, als er in seinem Werk De laudibus
sanctissimae matris Annae („Zum Lob der heiligen Anna“) behauptete, dass
diese ihre Tochter Maria unbefleckt empfangen habe. Zur Untermauerung einiger
Angaben in seinen geschichtlichen Werken, erfand er kurzerhand die Chronisten
„Meginfried“ und „Hunibald“, um dadurch seine Ausführungen historisch
zu bezeugen. Auch einige seiner Wundererzählungen konnten einer seriösen
Betrachtung nicht standhalten. Die meisten, wenn auch möglicherweise gut
gemeinten, Fälschungen waren recht grob und wurden noch zu seinen Lebzeiten
entdeckt. Dies trug ihm mancherlei Kritik seiner Zeitgenossen, von
„zusammengelogenen Geschichten“ über „mönchische Überheblichkeit“ bis
zu „Märchenerzähler“ ein.
Noch
schwerwiegender wirkten sich seine magischen Interessen aus. Obwohl er immer
wieder betonte, dass es sich nur mit der weißen Magie, die im Einklang mit der
Kirchenlehre stand, beschäftigte, geriet er bald in Verdacht, auch mit der
schwarzen Magie, also mit Teufelswerk, in Verbindung zu stehen. Einerseits veröffentlichte
er mit seinem Antipalus maleficiorum („Gegner der Hexereien“) ein geradezu fürchterliches
Hetzwerk gegen Zauberer und Hexen, das selbst den Hexenhammer in den Schatten
stellte. Andererseits schrieb er das Buch De septem secundeis („Von den sieben
Geistern“), in dem er selbst von sieben Planetengeistern, die in Gottes
Auftrag die Welt regierten, berichtet. Dies wurde trotz seiner gegenteiligen
Beteuerungen als teuflische Magie angesehen. Einige seiner Werke standen dann
auch jahrhundertelang auf dem Index. Nur aufgrund seiner rednerischen Begabung
und mit Hilfe von einflussreichen Freunden entkam er der Anklage wegen Ketzerei
und damit dem Scheiterhaufen.
Literatur
Arnold,
Klaus: Johann Trithemius, 1462-1516; Schöningh, Würzburg 1991; ISBN
3-87717-045-5
Brann,
Noel L.: The abbot Trithemius; Brill, Leiden 1981; ISBN 90-04-06468-0 (englisch)
Brann, Noel L.: Trithemius
and magical theology, a chapter in the controversy over occult studies in early
modern Europe; State Univ. of New York Press, Albany NY, 1999; ISBN
0-7914-3962-3 (englisch)
Kuper,
Michael: Johann Trithemius, der schwarze Abt; Zerling, Berlin 1998; ISBN
3-88468-065-X
Lehmann,
Paul: Merkwürdigkeiten des Abtes Johannes Trithemius; Verlag der Bayerischen
Akademie der Wissenschaften, München 1961
Roth,
F.W.E.: Studien zum Johann Trithemius-Jubeljahr (1516); Pustet, Salzburg 1916
Schneegans,
W.: Abt Johannes Trithemius und Kloster Sponheim; Schmithals, Kreuznach 1882
Weblinks
http://dispatch.opac.ddb.de/DB=4.1/REL?PPN=118642960
Literatur von und über Johannes Trithemius im Katalog der DDB
http://www.bautz.de/bbkl/t/trithemius_j.shtml
Kurzbiografie im Kirchenlexikon